Falsche Grundstücksgröße im Exposé?
Wir kaufen grade eine Immobilie und haben einen Notar für den Kaufvertrag beauftragt. Dabei kam heraus, dass die Angabe des Maklers im Exposé nicht mit der Eintragung im Grundbuch übereinstimmt. Wir haben natürlich den Makler darauf angesprochen, der sich nun auf die Angaben des Verkäufers bezieht. Allerdings wissen wir, dass dem Makler ein Verkehrswertgutachten vorlag in dem die richtigen Angaben standen. Dieses Gutachten wurde auch bei der Besichtigung erwähnt woraufhin wir dieses auch gerne sehen wollten. Daraufhin bekamen wir schriftlich, dass das Gutachten erst nach den Kaufpreisverhandlungen einzusehen ist.
Wir fühlen uns jetzt echt über den Tisch gezogen. Kann man den Makler irgendwie belangen? Hat jemand Erfahrungen?
9 Antworten
Wir fühlen uns jetzt echt über den Tisch gezogen
Noch habt Ihr nicht gekauft, also wurdet Ihr nicht über den Tisch gezogen, sondern man hat es im schlimmsten Fall versucht Euch über den Tisch zu ziehen.
Dann käme noch die Frage, wie groß ist die Abweichung?
Bei Mietverträgen gelten glaube ich 5 % als normale Messfehler.
Wenn also zu dem Haus sagen wir 600 qm Grund gehören sollen und lt. Grundbuch sind es 580 qm, so ändert das doch an der Wohnqualität nichts.
Vielmehr würde mich stören, dss die das Gutachten nicht zeigen wollen. Vermutlich ist der ausgehandelte Kaufpreis höher als das, was der Gutachter als Wert festgestellt hat.
Sollte, aber nicht jeder arbeitet sorgfältig.
Sofern sich der Makler auf die Angaben des Verkäufers stützt, kann er das machen.
Sie kaufen gerade eine Immobilie, haben folglich ausreichend Zeit, die flächenmäßige Abweichung noch beim endgültig für den Kaufvertrag zu fixirendenden Kaufpreis zu berücksichtigen.
Sie kaufen folglich mit den richtigen grundbuchmäßigen Angben, für deren Richtigkeit übrigens keine Gewähr(1) übernommen wird zum zu vereinbarenden Preis.
Niemandem ensteht ein Nachteil; die vor allem deshalb nicht, weil Sie das Obkekt ja auch vorher eingehend besichtigt haben!
Sie haben das Grundstück auch ohne Kenntnis eines genauen Flächeninhalts für Kaufenswert erachtet.
Wollen Sie Massen- und Flächenagaben von Grundstück und Haus genau erkunden, dann müssen Sie selber messen!
oh weh. Ein Makler darf auch einmal Fehler machen. Die Grundstücksgröße, die Lage und die Nutzungsart sind im Grundbuch nur beschreibende Angaben und können auch fehlerbehaftet sein.
Für die Richtigkeit dieser Angaben ist ausschließlich das Katasteramt zuständig. Ich würde auch nie einen Kaufvertrag anmelden ohne eine aktuelle Katasterkarte und einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (ALB/ALKIS Daten), denn nur damit kann ich die Richtigkeit des Grundbuch prüfen.
Auf den Kaufpreis hat die Flächengröße keine Einfluss, sie ist nur eine Rechengröße. Der Preis ist Verhandlungssache. Das besichtigte Objekt war dir so viel wert.
Der Makler, der dir ein Gutachten vorlegt. Sorry Wunschdenken. Preis VB steht in den Anzeigen.
In bestimmten Fällen hätte er das Gutachten vorgelegt um zu dokumentieren, dass er unter diesem Preis nicht verkaufen darf.
Zum Dieb wird man erst wenn man auch wirklich was gestohlen hat. User wfwbinder hat es korrekt geschrieben, (noch) nicht gekauft = (noch) nicht betrogen. Aber die "Situation" kann durchaus Folgen für den Makler haben, sofern ihr nicht ganz offiziell von den abweichenden m² wisst, denn wissentlich zu unterschreiben und dann auf "Betrug" pochen geht nicht. Wenn ihr es aber nicht wisst, aber es nachgewiesen werden kann, dass es dem Makler bekannt und er somit vorsätzlich eine abweichende Fläche verkauft hat, könnte es auf Schadensersatz hinauslaufen. Ein Makler sollte bei so etwas grundsätzlich sorgfältig arbeiten, sonst verliert er im Mindestfall sein Anrecht auf die Provision. Er hat ein Gutachten in der Hand, also muss er ggfs. prüfen und die korrekten Daten verwenden. Man müsste jetzt auch mal wissen wie groß die Abweichung ist.
Wenn Ihr die richtigen Angaben im Grundbuch einsehen konntet vor dem Kaufvertrag, ist das doch kein Grund den Makler zu belangen. Es ist doch nichts passiert, Ihr könnt doch immer noch auf den Kauf verzichten, wenn Euch das Ganze nicht mehr zusagt. Daß Ihr das Gutachten nicht vor dem Kaufvertrag einsehen dürft, kann ich zwar nicht verstehen. danach sollte doch eigentlich der Kaufpreis ausgehandelt werden.
Wir konnten es auch nicht verstehen. Vielleicht ärgern wir uns auch einfach nur weil so einiges nur auf Nachfrage gesagt wurde und wir sogar noch beim Energieausweis hinterherfragen mussten. Es summiert sich einfach und man ist angenervt.
Das Gutachten haben wir ja mittlerweile und der Wert liegt nicht soweit von unserem Kaufpreis entfernt. Allerdings bin ich schon davon ausgegangen, dass der Makler Angaben auch überprüft, vor allem, wenn er es schriftlich hat