Betreuter verstorben,Hauskauf?
Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe das sich hier jemand mit der ganzen Rechtslage auskennt.
Momentan sind wir dabei ein Haus zu kaufen, welches einer dementen Frau gehört. Da Sie demzufolge nichts geschäftsfähig ist, wurde Ihre Tochter als Betreuerin eingesetzt. Sie hat bereits einen Betreuerschein erhalten und kam somit mit uns zum Notartermin, in dem wir alle den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Diese ganze Sache war aber trotzdem noch nicht komplett bearbeitet beim Betreuungsgericht, heißt wir mussten noch warten und erst danach wären noch die Prüfungen über die ganzen verschiedenen Ämter gegangen. Der Notar ist jetzt schon komplett von uns bezahlt worden, nun haben wir aber heute die Nachricht bekommen das die Demente Frau verstorben ist und ihre Tochter also auch keine Betreuerin mehr sein kann. Nun zu meiner Frage :D
Wir haben jetzt in 2 wochen erst wieder einen notartermin um zu besprechen wie es jetzt weiter gehen soll, nun wissen wir aber nicht ob die ganzen notarkosten jetzt für die katz waren und wir bei neuaufsetzung eines kaufvertrages nochmal alles zahlen müssen ?
Wir haben auch bereits schon eine Grundschuld bestellt für den Kaufpreis, wir wissen jetzt so gar nicht wie es weiter geht. Ich hoffe uns kann irgendwie jemand was dazu sagen. Text wurde in der Aufregung verfasst, also entschuldigung für fehlende Satzzeichen usw :D
Danke im vorraus
4 Antworten
Das wirst Du nur beim Notar erfahren, da wirst Du die Zeit bis zum Termin abwarten müssen. Du kannst aber sicher vorher dort schonmal anrufen, um das in Erfahrung zu bringen. In Eurem Falle müsste ja die Tochter bereits Vertragspartner sein, das würde sich ja nicht ändern.
Da die Grundschuld bereits bestellt wurde, gehe ich nicht davon aus, dass umgeschrieben werden muss.
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten und habe nur folgende Bemerkungen dazu:
Der Kaufvertrag ist unterzeichnet und notariell beurkundet, also rechtswirksam. Leider schreibst du nicht, was das Vormundschaftsgericht (Betreuungsgericht) und andere Ämter noch prüfen müssen.
Die ehemalige Betreuerin ist die Tochter und wird mit dem Tod der alten Dame zur Erbin. Wenn keine weiteren Erben vorhanden sind, dann ist sie befugt, über das Grundstück zu verfügen. Möglicherweise muß sie jedoch bei zukünftigen Rechtshandlungen einen Erbschein vorlegen, der sie als Alleinerbin ausweist.
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Ein Anruf beim Notar könnte dir auch helfen. Er kennt alle Einzelheiten des Falles.
Der notar will uns erst so richtig in 2 wochen etwas dazu sagen.
Das betreuungsgericht hatte nochmal jemanden angeordnet der den wert des hauses schätzt, da alles über einen makler lief und dieser ja eine öffentlich bestellte person ist. Nachdem wir den kaufvertrag unterzeichnet hatten, sollte das vom betreuungsgericht nur noch unterschrieben werden, darauf hatten wir gewartet. Mit anderen ämtern meine ich die ganzen prüfungen des grundstücks auf altlasten usw.
Das Eigentum geht an die Erben(gemeinschaft) über. Da die Betreuerin aber gleichzeitig Erbin ist, wird dem Kauf wohl nichts entgegenstehen. Lediglich muss sie das Erbe antreten, was etwas dauern könnte. Mit dem Notar würde ich persönlich sprechen. Generell sollten nicht erbrachte Leistungen nicht abgerechnet werden können.
Naja, ist die Tochter denn dann nicht auch die Erbin? Dann sollte es ja eigentlich kein Problem sein. Evtl. muss der Nachlass aber erst geregelt werden, das kann euch aber der Notar sagen.
Grundschuld sollte davon unberührt bleiben.
Wenn sie eine von 4 Kindern ist dann ist die Frage geklärt. Sie ist wohl nicht alleinige Erbin.
Aus meiner Sicht zählt aber der Zeitpunkt des Verkaufes also Beurkundung notarieller Kaufvertrag.
Am einfachsten ist den Notar anzusprechen.
Denn wurde schon eine Auflassungsvormerkung eingetragen oder ist das noch beim Prüfen durch das Betreuungsgericht?
Ich denke man kann den Kaufvertrag abwickeln und auch entsprechend Kaufvertragsbestimmung auszahlen.
Denn schon zu Lebzeiten der guten Frau waren ja die möglicherweise 4 Erben bekannt und jeder kriegt Geld davon oder?
So in etwa?
Es ist so, Das das komplette geld auf das konto der jetzt verstorbenen gehen sollte, und ihren aufenthalt im altenheim bezahlen sollte.
Okay das kann der Verkäufer (die Verstorbene) ja frei Verfügen. Ja klar das Objekt ist dann lastenfrei gewesen und sie wollte für die Kosten des Altenheim flüssig sein.
Dann glaube ich wird der Kaufvertrag weiter abgewickelt und auf den Käufer entsprechend umgeschrieben.
Und dann wird vermutlich das Bankkonto von der Verstorbenen auf die Erben von (4 Personen?) umgeschrieben die dann darüber verfügen dürfen.
Sie ist eine von 4 Kindern