Notar-Kosten für Kaufvertragsentwurf, Verkäufer meldet sich nicht mehr
Hallo, ich wollte ein Haus kaufen und habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt. Auf seinen Wunsch habe ich einen Notar ausgesucht und ihm die Namen, Adressen etc. weitergeleitet und im Gegenzug dann den Kaufvertragsentwurf.´an den Verkäufer weitergeleitet. Der Verkäufer hat dann Änderungen im Vertrag gewünscht, die ich wieder weiterleiten musste. Der Notar stellte daraufhin fest, er könne mindestens eine dieser Änderungen nicht vornehmen, weil sie gegen §276 BGB, Abs. 3 verstoße. (Der Verkäufer wollte im Falle arglistiger Täuschung seinerseits nicht haftbar gemacht werden können.) Diese Info habe ich dem Verkäufer wiederum weitergeleitet, woraufhin dieser meinte, er könne nicht verstehen, dass ich mit seinen Änderungswünschen nicht einverstanden sei. Ich habe ihm dann noch einmal geschrieben, dass es die Aussage des Notars sei, gesetzlich so nicht möglich und unabhängig von der Person des Käufers. Seitdem habe ich vom Verkäufer nichts mehr gehört, er hat aber wieder sein Verkaufsschild aufgestellt. In der Zwischenzeit hat der Notar mir eine Rechnung über >500 Euro für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs geschickt.
Mal abgesehen davon, dass ich die Summe für das Einsetzen von ein paar Namen und eine Summe in einen Standardkaufvertrag durch die Bürokraft des Notars, für ziemlich üppig halte: Ist es nicht Aufgabe eines Notars, einen Kaufvertrag zu entwerfen, mit dem beide Parteien einverstanden sind, der gesetzlich rechtens ist und von allen verstanden wird? Sollte man die Rechnung nicht an denjenigen schicken, der einen Gesetzesverstoß wünscht und sich dann nicht mehr meldet - anstatt an denjenigen, dem die ganze Organisation "auf´s Auge gedrückt" wurde?
6 Antworten
Also ein üble Situation und als "Halbwissender" halte ich mich hier mal zurück. Viell.!!!!! mal an die Notariatskammer/Gericht einen Hinweis, dass hier ein Objekt mit scheinbar bekannten Mängeln verkauft werden soll? Zudem dem Makler mitteilen, welche Mängel ggf. vorliegen? Also bei unserem Hauskauf (wir sind dabei) windet sich der Makler penetrant von Mängeln zu wissen. Ich hänge Sie an jede Mail / Fax ran. Der Makler soll nicht so tun, als wäre alles fein, wenn er das Haus ggf. an jemanden anderen als uns verkauft. Diese Blitzamnesie unterstütze ich NICHT! Aber bitte, hier spricht HALBWISSEN.....
mfg
Jens
Schade, dass hier ein Fragesteller wieder erstmal von Stammtischlaien "beraten" wird. Es ist schon so, dass zuerst das Verursacherprinzip greift. Nun ist es aber so, und wurde eben auch schon so per Urteil entschieden, dass sich Verkäufer und Käufer einig waren und der Käufer hier per "Treu und Glauben" den Kaufvertragsentwurf "bestellt" hat. In erster Linie ist das aber Sache des Verkäufers! Normalerweise beauftragt der Verkäufer den Notar und nicht der Käufer. Da sich der Käufer auf einen Kauf verlassen hat, kann er diese Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen und muss ihn ggf. verklagen. Was sagt denn der Notar dazu?
Das Gründe warum man beim immobilienerwerb die Dienste eines professionellen Vermittlers in Anspruch nehmen sollte. Der Notar kann das alles nicht leisten. Die Kosten für die kV Erstellung bleiben natürlich beim Auftraggeber hängen. Aber evtl. Ist es ja ganz gut das es nicht geklappt hat, und dann sind die500 Euro Entwurfsgebühr vielleicht doch ganz gut angelegt.
LG
macht eure server frisch gf
Der Makler bekommt übrigens nur im Erfolgsfall eine Courtage, alle Leistungen die vorab geleistet werden sind bis zum Abschluss kostenfrei.
Ob etwas so oder so gelaufen wäre, kann wohl niemand wirklich wissen.
Generell kann der Käufer den Notar auswählen, da er den ja auch bezahlt. Wenn ein Makler den Entwurf (soweit noch keiner vorliegt) im Auftrag des Käufers bestellt bei "seinem " Notar bestellt werden häufig keine Kosten berechnet wenn der Kauf nicht zustande kommt, da der Makler ja häufiger mit Käufern zu ihm kommt.
Meist wird der Entwurf dann ja von einem anderen Käufer bei dem Notar beurkundet .
Sinnvoll ist natürlich wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind und kein Qualifizierter Berater zugegen ist, dass bei Parteien den Beratungstermin beim Notar wahrnehmen und bei der Verhandlung ein Entwurf entwickelt wird der die Erwartungen beider enthält. dabei kann auch gleich die Kostenverteilung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs verabredet werden.
Aber grundsätzlich gibt es immer "Solche" und "Solche" "Gute" und "Böse".
ist alles üblich und rechtens, geht nach kaufpreis
hast so um 270.000 kaufen wollen, ne?
da kostet der entwurf halt so viel, ne zahnreinigung von der helferin kostet bei meinem zahnarzt 12,50 € für 5 minuten!!!!!!!!!!!
150€ in der stunde, macht die helferin.....
ja du musst das zahlen, weil du den auftrag erteilt hast, stimmt schon
vielleicht könntest du schadensersatz geltend machen, aber ich denke eher sogar nicht
Ist es nicht Aufgabe eines Notars, einen Kaufvertrag zu entwerfen, mit dem beide Parteien einverstanden sind,
nein, denn wie sollte das auch gehen. er kann ja keine telepathie. er kann nur das umsetzen, was er von seinem auftraggeber gesagt bekommt.
der gesetzlich rechtens ist und von allen verstanden wird?
nochmal das gleiche: die voraussetzungen, um zu verstehen, sind bei menschen verschieden. es kann möglicherweise auch jemand nicht verstehen, dass die sonne morgen wieder im osten aufgeht.
Sollte man die Rechnung nicht an denjenigen schicken, der einen Gesetzesverstoß wünscht und sich dann nicht mehr meldet - anstatt an denjenigen, dem die ganze Organisation "auf´s Auge gedrückt" wurde?
es zahlt immer der auftraggeber.
ja natürlich, der makler nimmt mir dann so mindestens 9000€ ab und das ist dann besser oder was?
wäre dann genauso gelaufen, ganz genauso
die makler drängen sogar noch mehr zu dem entwurf, weil sie um die kosten wissen und der käufer dann seltener zurückzieht
weil meist zieht der käufer zurück