Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?

7 Antworten

Für den Vertragsentwurf fällt eine volle Gebühr an, bei vollzogener Beurkundung 2 volle Gebühren. Berechnungsgrundlage ist die Kaufpreishöhe. Grundlage ist § 145 III der Kostenordnung, die keinen Ermessensspielraum zulässt.

Sowas dachte ich mir schon. Sind die Kosten des Notars in dieser Höhe denn gerechtfertigt? Der Notar sagte selbst, dass dieser Vertrag absolut Standart ist, also keine zusätzlichen Klauseln oder so. 1000€ erscheint mir einfach recht viel. Eine Bearbeitungsgebühr sehe ich ja ein, da er sich damit beschäftigt hat, aber in dieser Größenordnung weiß ich nicht wodurch die Kosten begründet werden! Daher ja auch meine Frage, ob es da Kostenkataloge (oder so ähnlich) gibt?

Kenne mich leider echt schlecht aus! ;)

Du hast deinem Notar einen Beurkundungsauftrag erteilt. Dieser umfasst automatisch auch die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs, welchen du sicherlich zugeschickt bekommen hast.

Nun wird es wohl nicht mehr zu einer Beurkundung kommen, sodass der Notar dann natürlich auch keine Beurkundungsgebühr verlangen kann. 

Da in dem Beurkundungsauftrag auch die Erstellung des Entwurfs mit drin ist (es spielt auch keine Rolle, ob du den wolltest oder nicht), kann und muss dieser berechnet werden, wenn die Beurkundung nicht erfolgt. Ich gehe davon aus, dass der Notar den Entwurf vollständig gefertigt hat, er also theoretisch so wie er ist beurkundet werden kann. In dem Fall steht dem Notar dann die volle 2,0 Gebühr aus dem vollen Kaufpreis zu - also dieselbe Gebührenhöhe wie bei einer Beurkundung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Arbeitsaufwand spielt im Übrigen keine Rolle.

Der Notar (oder seine Angestellten) ist nicht dazu verpflichtet auf die Entstehung von Kosten hinzuweisen, auch nicht in welcher Höhe. Es entspricht einem gesunden Menschenverstand, dass bei einem Freiberufler Kosten entstehen, wenn er beauftragt wird und am Ende "nix bei raus kommt".

Jetzt aber das große aber:

Da du dich nach der Höhe erkundigt hast und nur "eine Bearbeitungsgebühr entstehen könnte", könnte man wiederum sagen, dass du davon ausgehen konntest, dass eben nicht die volle Gebühr anfallen wird, falls die Beurkundung sich zerschlägt.

Es ist halt die Frage, ob du auch bei dem Hinweis "es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einer Beurkundung" den Beurkundungsauftrag erteilt hättest. Da der Verkäufer bis dahin aber wohl durchaus verkaufswillig war und du gutgläubig den Beurkundungsauftrag gegeben hast, musst du wohl letztendlich doch die volle Entwurfsgebühr zahlen.

Wenn der Notar deine Einwendungen bezüglich der ersten erteilten Kostenauskunft nicht "zulässt", so kannst du nur gegen die Gebührenerhebung klagen. Dies kannst du im ersten Schritt über das Landgericht machen, welches die Kostenrechnung überprüft. Dieser erste Schritt ist kostenfrei.

Wie ist es ausgegangen? War nicht zufällig in Baden Württemberg :-) haben auch gerade so einen Verkäufer ohne Initiative wo man denkt er will eigentlich doch nicht verkaufen und kümmern uns auch selbst um den Notarvertrag, aber wenn ich das hier lese sollten wir den Entwurf wohl besser nicht selbst in Auftrag geben....

Carolin2411 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 15:06

Hallo, ne war in NRW. :) Letzendlich hat der Notar aus Kullanz keine Rechnung gestellt, sagte aber dass diese wenn knapp 500-1000€ seien. Wir hatten vereinbart, dass wir, beim nächsten Kauf dann wieder zu ihm kommen sollten. Haben wir auch gemacht als wir unser jetziges Haus gekauft haben. Der Notar hat also doch noch an uns verdient und der alte Verkäufer hat auch sein haus selbst behalten. :)

Ihr habt den Notar beauftragt und müsst ihn jetzt natürlich auch bezahlen. Dass der potentielle Verkäufer einfach den Termin nicht wahrgenommen hat, würde ihn zwar ersatzpflichtig machen, aber ihr müsstet BEWEISEN, dass dieser Termin verbindlich ausgemacht war.

DerHans  20.03.2015, 12:23

Anwälte und Notare arbeiten nach einer festgelegten Gebührenordnung. Da gibt es dann auch keinen Verhandlungsspielraum

Carolin2411 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 12:40
@DerHans

Aber hätte man uns da nicht informieren müssen, dass Kosten anfallen? Gerade bei dieser Größenordnung. Wie gesagt, ich hatte ja vorher noch nachgefragt ob Kosten entstehen wenn es nicht klappt und man sagte uns was von Bearbeitungsbühr und das diese eventuell erhoben werden kann.

DerHans  20.03.2015, 12:44
@Carolin2411

Es ist weltfremd anzunehmen, dass ein Notar kostenlos arbeitet.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Dem "Schuldigen" müsstet ihr beweisen, dass er das verschuldet habt.

Vielleicht war euer "Termin" genau so unverbindlich? Also weltfremd.

Carolin2411 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 12:53
@DerHans Vielleicht war euer "Termin" genau so unverbindlich? Also weltfremd

Verstehe ich nicht? Der Temin wurde eine Woche vorher mit dem Notar vereinbart, der Verkäufer darüber informiert, da mich ja gebeten hat einen Termin zu vereinbaren. Mit wollte er im übrigen nicht.

Mir ist schon klar, dass der Notar nicht kostenlos arbeiten, allerdings bin ich davon ausgegangen, dass eine solche Vorbesprechung "Service" ist. Das bei Nichtzustande-Kommen, natürlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, verstehe ich. Mir ist nur nicht klar was den hohen Preis rechtfertigt. 

Zumal die Bürodamen da offensichtlich auch keine Kenntnis drüber haben

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