Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und hoffe auf euer Wissen und Meinungen: Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben nach vielen Gesprächen mit dem Verkäufer uns darauf geeinigt einen Notartermin zu machen. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer und viele Wochen hin gehalten hat und die Initiative sehr von uns aus ging. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob er sich sicher sei, dass Haus verkaufen zu wollen und falls nicht, dies bitte direkt zu sagen. Er beteuerte immer dass er wolle und auch zeitnah und wir doch ruhig zum Notar gehe sollen um den Vertrag fix zu machen.
Also waren mein Mann und ich vor 3 Wochen beim Notar und haben diesen den Auftrag erteilt einen Kaufvertrag zu erstellen was dieser auch tat. Ich hatte noch im Büro nachgefragt, ob Kosten entnstehen und wenn ja in welcher Höhe. Die freundliche Dame meinte nur, dass es seien* könnte*, dass Notar xy eine Bearbeitungsgebühr erheben würde. Zu der Höhe der Kosten äußerte sie sich nicht.
Nun telefoniere ich seit 2 Wochen hinter dem Verkäufer her um zu klären wann wir den jetzt zum Notar gehen um den Vertrag zu unterschreiben. Ich erreiche ihn entweder gar nicht oder werde von ihm vertröstet, dass wir in ein paar Tagen sprechen. Er hat immer eine andere Begründung. Ich gehe sehr stark davon aus, dass er sich anders überlegt hat und nicht verkaufen möchte. Das gleiche ist wohl vor ein paar Monaten auch passiert., was ich leider erst vor ein paar Tagen erfahren habe.
Nun habe ich vorhin beim Notar angerufen und meine Bedenken geäußert. Der Büroassistent sagte mir, dass bei Nicht-Verkauf ich die KOsten zu tragen hätte, da ich den Auftrag erteilt habe. Verstehe ich und macht auch Sinn. Die Höhe würde sich auf knapp 1000€ belaufen. Das verstehe ich wiederrum nicht. Er meinte, dass läge irgendwie daran, dass der Entwurf ja auch der eigentliche Vertrag wäre?!
Zu meiner Frage: Wonach richtet sich die Höhe der Kosten und gibt es da nicht Kostenkataloge oder kann der Notar in beliebiger Höhe Rechnungen schreiben, zumal ich bis auf die Erteilung zur Erstellung des Entwurfes nichts unterschrieben habe. Hätte man uns da nicht aufklären müssen? Und: Kann man den Verkäufer da irgendwie mit ins Boot nehmen, dass er sich an den Kosten beteiligt?
Sorry, ist doch etwas lang geworden! ;)
Liebe Grüße
7 Antworten
Für den Vertragsentwurf fällt eine volle Gebühr an, bei vollzogener Beurkundung 2 volle Gebühren. Berechnungsgrundlage ist die Kaufpreishöhe. Grundlage ist § 145 III der Kostenordnung, die keinen Ermessensspielraum zulässt.
Sowas dachte ich mir schon. Sind die Kosten des Notars in dieser Höhe denn gerechtfertigt? Der Notar sagte selbst, dass dieser Vertrag absolut Standart ist, also keine zusätzlichen Klauseln oder so. 1000€ erscheint mir einfach recht viel. Eine Bearbeitungsgebühr sehe ich ja ein, da er sich damit beschäftigt hat, aber in dieser Größenordnung weiß ich nicht wodurch die Kosten begründet werden! Daher ja auch meine Frage, ob es da Kostenkataloge (oder so ähnlich) gibt?
Kenne mich leider echt schlecht aus! ;)
Du hast deinem Notar einen Beurkundungsauftrag erteilt. Dieser umfasst automatisch auch die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs, welchen du sicherlich zugeschickt bekommen hast.
Nun wird es wohl nicht mehr zu einer Beurkundung kommen, sodass der Notar dann natürlich auch keine Beurkundungsgebühr verlangen kann.
Da in dem Beurkundungsauftrag auch die Erstellung des Entwurfs mit drin ist (es spielt auch keine Rolle, ob du den wolltest oder nicht), kann und muss dieser berechnet werden, wenn die Beurkundung nicht erfolgt. Ich gehe davon aus, dass der Notar den Entwurf vollständig gefertigt hat, er also theoretisch so wie er ist beurkundet werden kann. In dem Fall steht dem Notar dann die volle 2,0 Gebühr aus dem vollen Kaufpreis zu - also dieselbe Gebührenhöhe wie bei einer Beurkundung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Arbeitsaufwand spielt im Übrigen keine Rolle.
Der Notar (oder seine Angestellten) ist nicht dazu verpflichtet auf die Entstehung von Kosten hinzuweisen, auch nicht in welcher Höhe. Es entspricht einem gesunden Menschenverstand, dass bei einem Freiberufler Kosten entstehen, wenn er beauftragt wird und am Ende "nix bei raus kommt".
Jetzt aber das große aber:
Da du dich nach der Höhe erkundigt hast und nur "eine Bearbeitungsgebühr entstehen könnte", könnte man wiederum sagen, dass du davon ausgehen konntest, dass eben nicht die volle Gebühr anfallen wird, falls die Beurkundung sich zerschlägt.
Es ist halt die Frage, ob du auch bei dem Hinweis "es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einer Beurkundung" den Beurkundungsauftrag erteilt hättest. Da der Verkäufer bis dahin aber wohl durchaus verkaufswillig war und du gutgläubig den Beurkundungsauftrag gegeben hast, musst du wohl letztendlich doch die volle Entwurfsgebühr zahlen.
Wenn der Notar deine Einwendungen bezüglich der ersten erteilten Kostenauskunft nicht "zulässt", so kannst du nur gegen die Gebührenerhebung klagen. Dies kannst du im ersten Schritt über das Landgericht machen, welches die Kostenrechnung überprüft. Dieser erste Schritt ist kostenfrei.
Wie ist es ausgegangen? War nicht zufällig in Baden Württemberg :-) haben auch gerade so einen Verkäufer ohne Initiative wo man denkt er will eigentlich doch nicht verkaufen und kümmern uns auch selbst um den Notarvertrag, aber wenn ich das hier lese sollten wir den Entwurf wohl besser nicht selbst in Auftrag geben....
Hallo, ne war in NRW. :) Letzendlich hat der Notar aus Kullanz keine Rechnung gestellt, sagte aber dass diese wenn knapp 500-1000€ seien. Wir hatten vereinbart, dass wir, beim nächsten Kauf dann wieder zu ihm kommen sollten. Haben wir auch gemacht als wir unser jetziges Haus gekauft haben. Der Notar hat also doch noch an uns verdient und der alte Verkäufer hat auch sein haus selbst behalten. :)
Ihr habt den Notar beauftragt und müsst ihn jetzt natürlich auch bezahlen. Dass der potentielle Verkäufer einfach den Termin nicht wahrgenommen hat, würde ihn zwar ersatzpflichtig machen, aber ihr müsstet BEWEISEN, dass dieser Termin verbindlich ausgemacht war.
Aber hätte man uns da nicht informieren müssen, dass Kosten anfallen? Gerade bei dieser Größenordnung. Wie gesagt, ich hatte ja vorher noch nachgefragt ob Kosten entstehen wenn es nicht klappt und man sagte uns was von Bearbeitungsbühr und das diese eventuell erhoben werden kann.
Es ist weltfremd anzunehmen, dass ein Notar kostenlos arbeitet.
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Dem "Schuldigen" müsstet ihr beweisen, dass er das verschuldet habt.
Vielleicht war euer "Termin" genau so unverbindlich? Also weltfremd.
Verstehe ich nicht? Der Temin wurde eine Woche vorher mit dem Notar vereinbart, der Verkäufer darüber informiert, da mich ja gebeten hat einen Termin zu vereinbaren. Mit wollte er im übrigen nicht.
Mir ist schon klar, dass der Notar nicht kostenlos arbeiten, allerdings bin ich davon ausgegangen, dass eine solche Vorbesprechung "Service" ist. Das bei Nichtzustande-Kommen, natürlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, verstehe ich. Mir ist nur nicht klar was den hohen Preis rechtfertigt.
Zumal die Bürodamen da offensichtlich auch keine Kenntnis drüber haben
.
Anwälte und Notare arbeiten nach einer festgelegten Gebührenordnung. Da gibt es dann auch keinen Verhandlungsspielraum