Handwerker führt Leistung trotz Auftragsbestätigung nicht aus?
Wir haben Anfang Mai einen Auftrag zur Ausführung eines Edelstahl Balkones erteilt. Grundlage war ein schriftliches Angebot vom 23.03.17 (Firmeninhaber war da, hat sich die Gegebenheiten angesehen). Der Aufrag wurde von uns nach nochmaliger Einsicht einer Zeichnung Anfang Mai erteilt. Handwerker sandte schriftliche Auftragsbestätigung am 09.05.17. Ausführungszeitpunkt wurde besprochen in den nächsten 5-6 Wochen, wann die Firma hierfür Luft hat, wir hatten keine Eile.
Der alte Balkon sollte von unserer Seite entfernt werden. Was auch bereits geschah.
Da wir lange Zeit nichts hörten haben wir telefonisch Ende Juli mal nachgefragt, da hieß es er meldet sich. Hier teilten wir auch mit, dass wir uns ab 3.8. für eine Woche im Urlaub befinden
Meldung kam am 3.8.17 per Mail vom Handwerker, dass er den Auftrag aus "produktionsbedingten Gründen keine Edelstahl-Aufträge mehr ausführen können"
Somit haben wir nun keinen Balkon mehr und auch keinen Handwerker. Das Angebot war gegenüber den anderen Anbietern in der Ausführung usw. besser.
Wie sollten wir uns nun verhalten. Muss der Handwerker den Auftrag ausführen?
Danke für eine Antwort.
VG
3 Antworten
Setzt Euch mal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung. Legt denen die Unterlagen vor. Die können Euch sagen, wie hier sinnvoll weiter zu verfahren ist.
Du könntest im Prinzip die Durchführung einfordern und auch einklagen. Das zieht sich dann aber auch wieder Monate hin.
Besser wäre es wohl, dem Handwerker eine Frist zur Erfüllung zu setzen und den Auftrag danach an eine andere Firma vergeben. Soweit ich das in Erinnerung habe kannst du dann einen gewissen Mehraufwand gegenüber dem jetzigen Auftragnehmer geltend machen.
Das Beste wird sein, du legst das alles mal einem Anwalt vor, der berät dich kompetent und rechtsverbindlich.
Der Auftrag hat sich mit der Auskunft der beauftragten Firma erledigt. Weder ihr noch der beauftragte Handwerksbetrieb ist nunmehr an den Auftrag gebunden. Nehmt es wie es ist, und sucht euch einen neuen Handwerksbetrieb für die Auftragsvergabe.