Leckortung - wer zahlt?
Hallo,
vor einiger Zeit hatten wir bedingt durch ein undichtes Rohr einen Wasserschaden im Badezimmer unserer Eigentumswohnung. Der Installateur hat die Ursache recht schnell gefunden. Die Gebäudeversicherung wollte es aber genau wissen und hat einen Sachverständigen zur Leckortung beauftragt. Leider hat dieser festgestellt dass der Schaden nicht versichert ist und die Kosten für die Reparatur nicht übernommen werden. Jetzt sollen wir allerdings das Gutachten selbst bezahlen? Kann sowas sein? Laut unserem Rechtsschutz zahlt grundsätzlich der, der den Auftrag erteilt hat. Was sagt ihr?
4 Antworten
... aber es kann ja gar nicht Eure Gebäuderversichrung sein und was habt ihr denn mit Angelegenheiten der WEG zu tun?
Diese müssen doch die regeln, oder hat sich da etwas geändert?
Und wenn es keinen Baustein Leitungswasser gibt, bezahlen die ja auch nicht dafür.
Hallo PuschelS,
Deine konkrete Frage ist etwas für einen Juristen inkl. genauer Formulierung des Versicherungsvertrages.
Aus baulicher Erfahrung würde ich aber dennoch noch auf Folgendes hinweisen:
- Kardinalsfrage: hat der Gutachter den gleichen Schadensgrund festgestellt wie der Handwerker? Bei Abweichung würde ich den Handwerker mal nach seiner Meinung fragen (ohne das Gutachten zu benennen). Insofern gehe ich noch weiter und hinterfrage damit nicht nur die Kostentragung des Gutachters sondern auch die Festlegung der Versicherung.
- Ein parteiischer Gutachter (und das ist i.d.R. einer von Seiten der Versicherung) ist im Streitfall nicht zwingend maßgebend. Zudem: Ist der Gutachter überhaupt für diesen Fall akkreditiert? Es kommt immer öfter vor, dass ein Gutachter für z.B. Außenputz Stellungnahmen zu z.B. Sanitärthemen abgibt. Einfach mal auf dessen Homepage nachschauen.
- nur zur Sicherheit: War der Schaden tatsächlich im Sondereigentum (Deiner Wohnung) oder ggfs. auch im Gemeinschaftseigentum? Es liest sich zwar so, aber ...
- Wann habt ihr die Wohnung gekauft? Gibt es noch einen Schadensersatz zum Verkäufer/Bauunternehmer? Ein undichtes Rohr kommt eigentlich nicht von ungefähr
- Speziell im Bereich Badezimmer gibt es immer wieder verschiedene Ansätze bei Gutachtern (Bsp. Abdichtung Wanne: Widerspruch zwischen DIN-Norm und Verlegerichtlinie). Schildere doch etwas über den Schaden selbst und das Gutachterergebnis. Ggfs. ist hier ein komplett anderer Ansatz zu Deiner Frage.
Mein Verständnis geht grundsätzlich auch in die Richtung das der zahlt der den Auftrag erteilt. Eine genaue Aussage zu eurem Fall ist mir da aber nicht möglich...dafür fehlt mir auch die Rechtskenntnis. Aber abgesehen davon gibt es Gebäudeversicherungen die auch eine Leckortung bis 1000€ bezahlen selbst wenn der gefundene Schaden nicht versichert ist.
[+++ durch Support editiert +++]
tut sie i.d.R bei :
a) Die Versicherung muss nicht für den Schaden eintreten
b) Verdacht auf Versicherungsbetrug