Notar- und Grundbuchkosten bei Erbe und Schenkung steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, ob man Notar- und Grundbuchkosten in zwei Fällen steuerlich absetzen kann.
1) Im Zuge eines Erbes haben mein Bruder und ich zwei Wohnungen von unseren Großeltern geerbt bekommen. In den beiden Wohnungen wohnt mein Bruder selbst und unsere Mutter, sind also nicht an Dritte vermietet und es fließen auch keine Mieteinnahmen zwischen uns.
2) Mein Bruder und ich haben eine weitere Wohnung geschenkt bekommen. In dieser Wohnung habe ich im Jahr der Schenkung selbst drin gewohnt. Seit diesem Jahr ist die Wohnung mittlerweile an Dritte vermietet.
Besteht in einem der beiden genannten Fälle die Möglichkeit, die Notar- und/oder Grundbuchkosten steuerlich abzusetzen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß Andre
1 Antwort
Diese unmittelbar mit der Schenkung und der Erbschaft verbundenen sogenannten "notwendigen" Kosten sind m.E. in der Steuererklärung absetzbar. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 Nr.3 ErbschStG. Allerdings könnten diese Kosten in die nach dem Gesetz pauschal für solche Kosten gewährten € 10.800 einbezogen werden, könnten also nicht daneben gesondert geltend gemacht werden. Einfach mal beim Finanzamt nach frtagen.