Meine Tante ist dement. Ich denke Ihre Testament wurde bei einem Dritten geändert um mich auszuschliessen. Darf ich bei Notar Einsicht im Testament verlangen?
Meine Tante lebt noch, aber sie ist dement. Ich denke Ihre Zustand wurde benutzt bei meinem Bruder, um sich als alleiner Erbe im Testament zu erscheinen. Er hat, ohne meine Kenntnisse, den Testament von den Dokumenten meiner Tante genommen und beim Notariat deponiert. Wenn gefragt, sagt er, dass er vergessen hat, eine Kopie davon zu machen, aber, dass in Testament steht, dass er und ich Erben sind. Darf ich, als potentielle Erbin, beim Notar Einsicht im Testament verlangen? Ich habe vom meine Tante eine Vollmacht als sie gesund war erhalten. Sie hat mir damals versichert, dass sie ihre Haben gleich geteilt zwischen mir und meine Bruder hat.
6 Antworten
Könnt ihr nicht wenigstens warten, bis die Tante tot ist und euch danach erst ums Erbe streiten? Was sind denn das für Zustände!
Es kommt darauf an, wann deine Tante die offizielle Diagnose der Demenz bekommen hat. Wurde das Testament danach geändert kann man es relativ einfach (aber auch nicht ohne Streitereien) als ungültig erklären lassen.
Man hat kein Recht ein Testament vorher einzusehen. Du wirst also erst nach dem Tod de Tante erfahren, wann das Testament errichtet wurde und wer was erbt.
Wenn sie dement ist, das ärztliche bestätigt ist und ein Notar danach trotzdem ein Testament errichtet hat, dann macht sich dieser strafbar. Er muss sich durch gezielte Fragen davon überzeugen, ob die Person die vor ihm sitzt auch testierfähig ist.
Ne, also das ist ausgeschlossen, es sei denn Deine Tante würde Dir jetzt eine aktuelle Vollmacht ausstellen, ihr Testament einsehen zu dürfen
Dein Bruder kann nicht soe infach das testament ändern. Das kann nur deine Tante persönlich, was aber jetzt durch die Demenz auch nicht mehr so einfach möglich ist.
Wenn da wirklich etwas manipuliert wurde, mußt du das Testament anfechten, wenn deine Tante verstorben ist. Du kannst ja dann bestimmt nachweisen, seit wann sie krank ist.
Deine Vermutung, die Tante sei wegen Demenz nicht mehr zur Errichtung eines gültigen (privatschrifltichen?)Testaments in der Lage gewesen, ist in der Praxis nicht selten.
Die Beweislast für die Testierunfähigkeit und die nachträglcihe Fälschung trifft denjenigen, der sich auf die Nichtigkeit des Testaments beruft.
Oder handelt es sich um ein von einem Notar protokolliertes Testament und hat bei der Beurkundung ein Mediziener als Zeugen mitgewirkt, der die Testierfähigkeit ausdrücklich bestätigte?
Das Recht auf Testaments-Einsicht hast du jedenfalls nicht.
Du gehörst auch nicht zum Personenkreis der Pflichtteilsberechtigten.