Wie kann es angehen das jemand 12 Jahre lang Mieteinnahmen bekommen kann ohne Finanzamt?
Ich sortiere gerade das Erbe meines Vaters. Er hatte ein Mietshaus mit 3 Wohnungen. 12 Jahre lang war dieses lastenfreie Haus vermietet. Das heißt er hatte brutto wie netto rund 15 tsd Euro jahreskaltmiete an Einnahmen. Es ging alles auf ein Konto bei der Sparkasse. Es gab offizielle Mietverträge. Nur hat mein Vater niemals nicht nur einen Cent beim Finanzamt gemeldet. Wie kann das abgehen, dass das nie einer bemerkte dort?
6 Antworten
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
Entweder Du suchst Dir einen Steuerberater, der für Dich als Gesamtrechtsnachfolger Deines Vaters die hinterzogenen Einkünfte (Einnahmen abzüglich Kosten) nacherklärt und zahlst Steuern und Zinsen nach. Das ist zwar ziemlich viel, aber danach kannst Du beruhigt schlafen gehen.
Alternativ kannst Du Roulette spielen, und hoffen, das die Hinterziehung auch die nächsten zehn Jahre nicht bemerkt wird. Dann ist das Ganze verjährt.
Wenn das Finanzamt aber dahinter kommt, zahlst Du nicht Steuern und Zinsen nach, sondern zusätzlich eine Geldstrafe.
Du entscheidest, womit Du besser leben kannst.
Giwalato
Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser keine, unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung/-hinterziehung gekommen ist oder noch kommen kann, ist der Erbe, als Rechtsnachfolger, verpflichtet dies dem FA unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen oder falsche Steuererklärungen zu berichtigen.
Da hier keine Steuererklärungen abgegeben wurden, müssen einige Steuererklärungen nachgereicht werden; der maßgebliche Zeitraum kann sich im ungünstisten Fall auf 13 Jahre ausdehen (bei Steuerhinterziehung); im günstigsten Fall auf 4 Jahre.
Da ja auch Kosten von den Einnahmen abgezogen werden, dürfte sich der Nachzahlungsbetrag in Grenzen halten; ggf. enstanden ja auch Verluste.
Sollten die Erben allerdings Ihrer Pflicht nicht nachkommen, machen sie sich selbst der Steuerhinterziehung strafbar.
Es ist dringend ein Steuerberater hinzuzuziehen.
Ja ich bin noch beim Sortieren der Unterlagen
Das Finanzamt erfährt von einem Eigentümerwechsel bei einem Haus oder einem Grundstück bereits durch den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet oder durch das Amtsgericht bei einer Erbschaft.
Handelt es sich wie in diesem Fall um ein Mehrfamilienhaus, wird normalerweise nach Mieteinnahmen gefragt.
Es gibt daher zwei Erklärungen, warum dein Vater nie Steuern gezahlt hat:
Entweder hat beim Finanzamt jemand tief und fest geschlafen oder dein Vater hat schlicht und ergreifend gelogen, indem er angab, es wären keine Wohnungen vermietet.
Der Witz war: bis 2006 wurden brav und artig steuern bezahlt. Dann hat er die Immobilie dort abgemeldet. Hat keiner gemerkt
Wenn er das von sich aus nicht deklariert hat, hat das Finanzamt vielleicht nix gemerkt, weil die relevanten Behörden (außer dem FA z. B. die Gemeinde, die Grundsteuer und andere Abgaben für Wohnungen kassiert oder die Bewertungsstelle, die die Grundlagen für die Grundsteuer feststellt) oft keine Daten untereinander austauschen. Ist bis heute technisch nicht alles miteinander verknüpft im Behördenurwald. Normalerweise müssen Mieteinkünfte bei der Einkommensteuer deklariert werden (Einnahmen V + V).
außer dem FA z. B. ... die Bewertungsstelle, die die Grundlagen für die Grundsteuer feststellt
Bewertungsstellen sind Dienststellen eines Finanzamts.
Die für die Einkommensteuer zuständigen Veranlagungsstellen erhalten normalerweise schon beim Erwerb eines Grundstücks eine Mitteilung von der Grunderwerbsteuerstelle und ebenfalls eine Mitteilung von der Bewertungsstelle über eine Einheitswertfortschreibung wegen Eigentümerwechsels.
Im hier geschilderten Fall muss einiges schief gelaufen sein.
Wenn von Mieteinnahmen die Rede ist war offensichtlich vermietet. Und Grundsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Behörden. Da wußte staatlicherseits die eine Hand nicht was die andere tut, ist ja nix neues.
Da meine ich ja: Selbst wenn das Finanzamz mitbekäme, dass Grundsteuer abgeführt wird für ein Haus, kann man als Finanzamt daraus ja nicht auch zwangsläufig eine Vermietung folgern.
Stimmt, aber wäre doch mal ein Anlass gewesen nachzufragen.
Selbst wenn das Finanzamt weiß, dass er das Haus hat, muss man ja nicht von Vermietung ausgehen.
Wenn jemand ein Grundstück oder ein Haus erwirbt, erfährt das Finanzamt bereits durch den beurkundenden Notar davon. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, wird normalerweise auch nach Mieteinnahmen gefragt.
Die Mietverhältnisse werden an sich ja keiner Behörde geldet (außer dem Finanzamt bei der Besteuerung). Villeicht könnte es auffallen, das an dieser Adresse ein paar viele Leute gemeldet sind, aber 1. müssen diese ja nicht zwingend Mieter sein und 2. werden solche Daten auch nicht zwischen den Behörden ausgetauscht.
Grundsteuer kann er ja trotzdem abgeführt haben. Er kann ja auch rechtmäßigerweise mehrere Häuser besitzen, ohne eines davon zu vermieten.
Somit: Selbst wenn das Finanzamt weiß, dass er das Haus hat, muss man ja nicht von Vermietung ausgehen. Und die Grundsteuer zahlt ja immer der Eigentümer, auch wenn er sie auf die Mieter umschlägt.