Testament notariell beurkunden: Schenkung einer Wohnung?
Hallo,
wir sind 3 Brüder und meine Eltern wollen mir, dem ältesten Bruder die Eigentumswohnung nach dem Tod beider Elternteile schenken, das bedeutet, meine Brüder sollen kein Erbe erhalten, sondern ich solle als Alleinerbe die Wohnung erhalten und neuer Eigentümer der Wohnung werden. Was ich dann mache verkauf etc. bleibt dann mir überlassen.
Ist das grundsätzlich möglich, ohne dass meine Brüder den Pflichtteil erhalten?
Danke
Ist zwar ein wenig fies das ganze, hat aber berechtigte Gründe.
6 Antworten
So wird es sehr schwierig.
Wenn eure Eltern dich begünstigen möchten und die anderen Kinder nicht, dann ist der sicherste Weg eine Schenkung zu Lebzeiten. Alles was nach dem Tod der Eltern passiert ist ERBE und da haben die Geschwister einen Pflichtteil zu erhalten.
Die Redensart "Redet Ihr in Eurer Familie noch miteinander oder habt Ihr schon geerbt?" Kommt nicht von ungefähr!
Nein, das funktioniert so nicht.
Deine Eltern können dir die Wohnung überschreiben. Leben sie dann noch 10 Jahre, können deine Geschwister nichts geltend machen. Ansonsten stehen ihnen dann anteilig die Pflichtteile zu.
Das stimmt, dann, wenn man sich ein Wohnrecht oder den Nießbrauch einrichten läßt z.B. Also wenn, komplett überschreiben und hoffen, daß der Sohn einen nicht "ausbootet".
So ist es.
wenn die eltern keine 10 jahre leben? nur 2 ode 3?
Dann wird der Wert der Schenkung an dich nur noch zu 80 oder 70% dem Nachlass hinzugerechnet und die Pfllichtteile deiner Brüder aus diesem so erhöhten und wieder um 20 bzw.30% verminderten Betrag berechnet. Da sich die Hinzurechnung des Schenkwertes zum Nachlass pro Jahr ab Schenkung um 10% mindert, müssten die Eltern also noch mindestens 10 Jahre lang die Schenkung überleben, um zu vermeiden. dass zum verbliebenen Nachlass eine Hinzurechnung aus dem Wert der Schenkung erfolgt. Man bezeichnet das juristisch als Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Das funktioniert so nicht. "Nach dem Tod schenken" bedeutet "vererben" und bringt den Pflichtteilsanspruch der Geschwister mit sich. Der beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, für jeden Bruder also ein Sechstel. Das müsstest Du dann im Geld auszahlen.
Sinnvoller ist da eine Schenkung, dabei sollte man sich aber vorher von einem Notar beraten lassen.
Bei Immobilien geht ohne Notar, gar nichts, zumindest in Deutschland.
Deine beiden Brüder haben auf alle Fälle Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Den Pflichtteil können Deine Eltern nur bei z. B. grobem Undank ausschließen.
Dazu müssten Deine Brüder die Eltern zum Beispiel körperlich massiv attackiert haben.
Das kannst Du definitiv knicken. Den Brüdern steht zumindest der Pflichtteil zu.
In bestimmten Fällen fängt diese 10-Jahresfrist erst nach dem Tod der Eltern an zu laufen.