Einkommen aus Untervermietung wird wie steuerlich behandelt?
Wenn ich z.b. monatliche Mieteinnahmen aus Vermieteten Wohnungen habe (1000€) ! Nun selbst eine Wohnung Miete, diese als WG untervermiete und daraus ebenfalls monatlich 1000€ Gewinn erziele , wie wird die steuerliche Behaldlung sein , welche Steuern fallen an? muss ich Umsatzsteuer zahlen ? Die angemietet WG Wohnung kostet pro Monat 600 €
5 Antworten
Die Frage ob Umsatzsteuer, oder nicht, kommt darauf an, ob es sich um Vermietung, oder mehr um eine Art Pensionsbetrieb handelt. Wenn es sich um eine WG handeln soll (Vermietungen von einigen Monaten) dann keine Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 12 UStG).
Für die Einkommensteuer ist eine Anlage V auszufüllen. Allerdings bezweifele ich, dass Du mit einer für 600,- Euro gemieteten Wohnung 1.000,- Euro Gewinn machen kannst. Eventuell 1.000,- Euro Mieteinnahmen.
Das wäre dann ja der genannte Pensionsbetrieb. Das müßte nicht nur Stundenbetrieb sein, sondern auch wenn es für Tage und Wochen wäre.
Ob Du Umsatzsteuer abführen musst, hängt davon ab, ob Du die Vermietung und Verpachtung im Rahmen eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens betreibst. So, wie Du die Sachlage schilderst, iat das wohl nicht der Fall.
Von Deinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Deine Aufwände, die Du dafür hast, abzuziehen (Miete, evtl. Betriebskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, etc.). Der verbleibende Ertrag wird mit Deinen übrigen zu versteuernden Einkünften (Lohn, Gehalt, etc.) zusammengezählt, die Summe ergibt Dein steuerbares Jahreseinkommen. Wie hoch der Grenzsteuersatz Deiner Einkommenssteuer ist, hängt von der Höhe Deines Jahreseinkommens insgesamt ab.
Ob Du Umsatzsteuer abführen musst, hängt davon ab, ob Du die Vermietung und Verpachtung im Rahmen eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens betreibst. So, wie Du die Sachlage schilderst, iat das wohl nicht der Fall.
Der Vermieter ist Unternehmer.
Ob Umsatzsteuer zu zahlen ist, richtet sich danach, ob die Befreiung nach § 4 Nr. 12 UStG greift, oder nicht.
Also, so wie es aussieht, wird in diesen Fällen keine USt erhoben.
Bei der Einkommensteuer musst du aufpassen. Du musst zwischen "Einnahmen" und "Gewinn" unterscheiden. Wenn du den Gewinn hast, dann orientiere dich an dem Text von Herb.
Willst du eine "ungefähre" Zahl haben, dann hast du ein paar Weg um die Steuerbelastung auszurechnen. Also, wenn du einen alten Steuerbescheid hast (und sich da nicht viel verändert hat), kann kannst du dir ja einen Einkommensteuerrechner im Netz suchen. Gibt zig.
Im Steuerbescheid steht ja dein altes "zu versteuerndes Einkommen" und die Steuerschuld. Dieses zu verst. Einkommen nimmst du nun, rechnest den Gewinn aus der Vermietung dazu und gibst diese Zahl in dem Einkommensteuerrechner ein... Die Differenz bei der Steuer (Rechner - Steuerbescheid) ist die Steuerbelastung aufgrund der Vermietung.
was wenn der Untermieter das Zimmer z.b. zur Prostitution nutzt ?
Umsatzsteuer gibt es nicht.
Bei der Steuererklärung müssen Sie die Anlage"Vermietung und Verpachtung" ausfüllen
Aber wenn ich untervermiete und der Mieter/Mieterin betreibt dann ein Gewerbe z.b. Prostitution
§ 21 EStG.
Wenn ich z.b vermiete an jemand der selbst Steuern zahlen muss?
Ich sage mal Stundenzimmer? Ist das gut möglich.!