Wohnung (Erbgemeinschaft) mit Vollmacht verkaufen?

8 Antworten

Vielen Dank für die Infos.

Was genau muss denn nun in der Vollmacht stehen, ich soll es für den im Ausland lebenden Miterben Wortgleich zusenden, damit dieser es vor dem Notar dort unterschreiben und es mir zusenden kann.

Reicht sowas? habe ich im Netz gefunden, oder muss der genaue Name der einzelnen Immobilie draufstehen, so wäre es ja praktischer da bräuchte man nicht bei allen Immobilien oder was auch immer noch an Bürokratie anfallen könnte, jedesmal eine langwierige Vollmacht machen lassen:

Habe nichts anderes gefunden.

Vollmacht zur Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort mich in den Erbschaftsangelegenheiten aus dem Nachlass von Herr/Frau …, verstorben am (Datum) zu vertreten. Die Vertretung soll vor dem Nachlassgericht und allen gerichtlichen und außergerichtlichen Behörden erfolgen.

Der Bevollmächtigte ist befugt auch alle notwendigen Erklärungen aufzusetzen und zu unterzeichnen, welche in dieser Nachlasssache erforderlich werden.

 

Ort, Datum

_________________

(Unterschrift)

 

Name (ggf. Geburtsname), Vorname

 

Anschrift

(Beglaubigungsvermerk)

Eine Verkaufsvollmacht ist speziell und ausdrücklich nur zum Verkauf einer bestimmten Immobilie erteilt zulässig, nicht etwa eine Handlungsvollnacht für einen Miterben.

Die Verkaufsvollmacht bedarf der notariellen Beglaubigung, eine rein schriftliche Vollmacht ist nicht ausreichend.

In der Praxis wird meist nicht mit einer Verkaufsvollmacht gearbeitet, sondern mit einer nachträglichen Vollmachtsbestätigung. Hier handelt eine anwesenden Person bei der Beurkundung für den nicht anwesenden Verkäufer aufgrund mündlich erteilter Vollmacht und der abwesende Verkäufer bestätigt diese Vertreterstellung durch nachträgliche notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung.

Der Vorteil ist, dass der Verkäufer den Vertrag, den er bestätigen soll, genau im Wortlaut vor sich hat und somit genau weiß, was er bestätigt, welche Haftungsrisiken er trägt und welcher Kaufpreisanteil ihm zusteht. Im Kaufvertrag ist meist geregelt, dass der Notar die Vollmachtbestätigung beim nicht anwesenden Verkäufer einholt und das Vorliegen der Vollmachtsbestätigung dem Käufer in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung schriftlich bestätigt.

G imager761

Entweder müssen alle Erben beim Notar zur Beurkundung des Kaufvertrages unterzeichnen oder

alle Erben müssen dem „Verhandlungsführer“ eine Vollmacht zum Verkauf des Grundstücks ausstellen, die aber ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss. Dieser Weg macht nur Sinn, wenn es um mehrere Grundstücke geht.

Nazamar 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 22:46

Ok, also alle Erben die nicht beim Verkaufstermin persönlich erscheinen können, müssten eine notarisch beglaubigte Vollmacht an den Verhandlungsführer geben? Die Vollmacht aus dem Ausland müsste dann nochmals durch einen vereidigten Dolmetscher hier, ins deutsche übersetzt werden, korrekt?

kabbes69  13.06.2018, 23:02
@Nazamar

Wenn du nicht alle Verkäufer an einen Tisch bekommst, können die Nichtanwesenden bei einem Notar die Urkunde nachgenehmigen. Dann solltest du deinen Käufer hier vorher darauf aufmerksam machen, denn es könnte theoretisch passieren, dass dann einer der Verkäufer nie Zeit hat um zum Notar zu gehen, oder sich alles seeehr lange hinzieht. Risiko für beide Seiten.

Oder sie erteilen dir vor Beurkundung diese Vollmacht, die bei dir oder beim Notar rechtzeitig vorm Verkaufstermin eingegangen sein sollte!

Ausland kommt drauf an, welches Land. Evtl kann dies bei der Botschaft erfolgen, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache mächtig ist.

Du solltest dich auf jeden Fall vor konkreter Absprache mit einem potentiellen Käufer von einem Notar beraten lassen.

Nazamar 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 01:14
@kabbes69

Vielen Dank für die Infos.

Ein Käufer ist noch nicht, erst nachdem Vollmacht werde ich mich drum kümmern.

Was genau muss denn nun in der Vollmacht stehen, ich soll es für den im Ausland lebenden Miterben Wortgleich zusenden, damit dieser es vor dem Notar dort unterschreiben und es mir zusenden kann.

Reicht sowas? habe ich im Netz gefunden, oder muss der genaue Name der einzelnen Immobilie draufstehen, so wäre es ja praktischer da bräuchte man nicht bei allen Immobilien oder was auch immer noch an Bürokratie anfallen könnte, jedesmal eine langwierige Vollmacht machen lassen:

Habe nichts anderes gefunden.

Vollmacht zur Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort mich in den Erbschaftsangelegenheiten aus dem Nachlass von Herr/Frau …, verstorben am (Datum) zu vertreten. Die Vertretung soll vor dem Nachlassgericht und allen gerichtlichen und außergerichtlichen Behörden erfolgen.

Der Bevollmächtigte ist befugt auch alle notwendigen Erklärungen aufzusetzen und zu unterzeichnen, welche in dieser Nachlasssache erforderlich werden.

 

Ort, Datum

_________________

(Unterschrift)

 

Name (ggf. Geburtsname), Vorname

 

Anschrift

(Beglaubigungsvermerk)

kabbes69  27.06.2018, 14:55
@Nazamar

die hier gefällt mir persönlich besser:

https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-grundstuecksverkauf/

Jetzt kommt es auf das Vertrauen zwischen dir und Miterben im Ausland an: Er kann dich bevollmächtigen als Kombination zwischen deinem Text und meinem Link alle Grundstücke aus dem Nachlass zu verkaufen, kann ein Preislimit einfügen zum Kaufpreis von mindestens...., sollte sie auf jeden Fall realistisch befristen

oder jedes Grundstück einzeln.

Egal für welchen Weg du dich entscheidest: Bevor du einen Text weitergibst: Zieh einen Notar deiner Wahl zur Beratung hinzu! Erstens kennt der sich im ausländischen Recht besser aus, er muss sie später anerkennen und er kann beurteilen, falls die Grundstücke in seinem Bezirk liegen, wie die entsprechenden Rechtspfleger „ticken“.

Nazamar 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 11:44

Ja, es reicht eine einfache Vollmacht. Ob die handschriftlich sein muss solltest Du mit dem Notar klären. Ich meine, nein.

Aber sie sollte eindeutig und ausschließlich für den Verkauf der explizit zu nennenden Wohnung ausgestellt werden! Nur zur Sicherheit aller Beteiligten.

imager761  14.06.2018, 06:54
Ja, es reicht eine einfache Vollmacht.

Das ist falsch.

Hallo.

Es muss zwingend eine notarielle Beglaubigung vorhanden sein in Deutschland.

Mit Gruß

Bley 1914