Balkonsanierung bei vermieteter Wohnung - wie steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Das sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Zinsen für den Kredit wären ebenfall Werbungskosten. Das rechnet sich aber nur, wenn die Kreditzinsen niedriger sind als die Guthabenzinsen, wenn der Betrag Dir zur Verfügung steht. Sonst musst Du eins bedenken: Das Finanzamt "beteiligt" sich an Deinen Schuldzinsen nur in Höhe Deines Steuersatzes bei der Einkommensteuer. Bei einem normalen Steuersatz wirst Du bei 100 € anzuerkennenden Zinsen eine Steuerersparnis von 30 bis 35 € haben, der Rest des Zinsaufwandes ist von Dir zu tragen. Die Kosten für die Balkonsanierung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt auch für die Lohnkosten. Daher gibt es nicht die Möglichkeit, wahlweise die Einkommensteuerermäßigung für Haushaltsnahe Aufwendungen gelten zu machen.

Du kannst es voll absetzen, da die Wohnung ja vermietet ist, die Kosten werden dann mit den Einnahmen gegengerechnet, sodass du weniger Steuern zahlst! Einen Kredit aufzunehmen, macht normal nur dann Sinn, wenn die Kreditzinsen niedriger sind, als die Zinsen, die du für dein Geld auf der Bank bekommst!

Lg

fledi6 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 11:00

Kann man nicht auch noch irgendwie den Arbeitslohn des Handwerkers direkt von der Steuerschuld abziehen bzw.20%? Oder bringe ich da was durcheinander

Helmuthk  11.07.2012, 11:21
@fledi6

Es handelt sich bei den gesamten Kosten um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt auch für die Lohnkosten. Daher gibt es leider keine Wahlmöglichkeit.

Nachdem Du für die Wohnung auch die Anlage für Vermietung und Verpachtung bei der Steuer angeben musst, kannst Du dort auch die Kosten angeben. Du musst ja die Einnahmen aus der Vermietung angeben und auch die Ausgaben, die Du hast.