Wie wird steuerlich eine "Drittausbildung" gehandhabt?
Hallo zusammen,
wie wird die Dritte Ausbildung steuerlich betrachtet? Es gibt viele Informationen zur Erstausbildung (Kosten als Sonderausgaben) und Zweitausbildung (Kosten als Werbungskosten). Zur Drittausbildung konnte ich nichts finden. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein abgeschlossenes Bachelorstudium, arbeite und würde gerne berufsbegleitend an einer Fernuni einen Master machen. Als Zweitausbildung wäre das voll absetzbar, aber eigentlich ist es ja die Dritte.
3 Antworten
Nur für die erstausbildung gibt es Einschränkungen beim Werbungskosten Abzug, so das die Kosten teilweise nur als Sonderausgaben abziehbar sind (bei einer erstausbildung im Rahmen eines dienstverhältnisses wie bei dir sind es auch dann Werbungskosten)
die Kosten für den Master sind eindeutig beruflich veranlasst und damit voll als Werbungskosten zu berücksichtigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es gibt keine "Drittausbildung" - wenn man keine Erstausbildung mehr macht, macht man immer eine Zweitausbildung. Auch wenn man 40 Ausbildungen macht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zur Drittausbildung konnte ich nichts finden
Kein Wunder, so etwas gibt es im Steuerrecht nicht.