Wie wird steuerlich eine "Drittausbildung" gehandhabt?

3 Antworten

Nur für die erstausbildung gibt es Einschränkungen beim Werbungskosten Abzug, so das die Kosten teilweise nur als Sonderausgaben abziehbar sind (bei einer erstausbildung im Rahmen eines dienstverhältnisses wie bei dir sind es auch dann Werbungskosten)

die Kosten für den Master sind eindeutig beruflich veranlasst und damit voll als Werbungskosten zu berücksichtigen

Jonny120b 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 11:57

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zur Drittausbildung konnte ich nichts finden

Kein Wunder, so etwas gibt es im Steuerrecht nicht.