Sind Steuerschulden möglich nach dem Tod?

5 Antworten

Um das ganze mal etwas sachlich anzugehen...

Wenn der Rentenbeginn vor 28 Jahren war, mussten nur 50% der Rente versteuert werden.

Weiterhin sind die nicht umlegbaren Betriebskosten sowie jährlich 2% der Anschaffungskosten von den Mieteinnahmen absetzbar. Davon ab geht der Altersentlastungsbetrag (20-30% des Gewinns aus V+V).

Geschätzt ergäben sich 900 bis 1100 Euro, von denen noch der Grundfreibetrag abgeht.

Auf die verbleibenden ca. 300€ ist der Eingangssteuersatz anzuwenden, so dass für insgesamt 120 Monate jeweils 50€ zu zahlen wären.

6000€ dürften allemal den Wert der Wohnung übersteigen, auch wenn die nur 50m² hat.

Ein Steuerberater dürfte Euch hier mehr einsparen, als er kostet.

Rechnet es euch aus. Frag beim zuständigen Finanzamt nach, wie hoch die (vermutlich nicht geringe) Steuerschuld ausfällt. Dann könnt ihr entscheiden, ob ihr das Erbe antreten wollt und den Spass bezahlen.

Mieteinnahmen müssen versteuert werden.

Mit dem Erbe gehen auch die steuerlichen Verpflichtungen auf die Erben über.

Die Erben haften auch für Steuerhinterziehungen, die der Erblasser verursacht hat und noch nicht dem Finanzamt bekannt sind.

Erlangen die Erben nun Kenntnis von der Steuerhinterziehung, müssen sie unverzüglich handeln und die entsprechenden Steuererklärungen abgeben; wer das unterläßt macht sich ansosten nun selbst strafbar.

Max. für 10 Jahre könnten Steuerforderungen erhoben weren.

Es sollte daher umgehend einen Steuerberater hinzugezogen werden um den Sachverhalt zu prüfen, damit man sich nicht aus Unkenntnis strafbar macht.

Es gibt neben dem Nachlassvermögen auch die Nachlassverbindlichkeit.

Geerbt wird immer beides.

Wenn ihr glaubt, dass ihr Verlust macht, dann solltet ihr das Erbe ausschlagen. ACHTUNG! Frist beachten!

Nehmt ihr das Erbe an (oder müsst es annehmen) und es wurden Steuer hinterzogen, dann müsst ihr das auch beim Finanzamt anzeigen.

Ihr solltet euch also beeilen, sämtliche Unterlagen durchzusehen und Informationen über die Vermögensverhältnisse einholen. Die Frist zum Ausschlagen des Erbes beträgt nur 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls.

https://www.vexcash.com/blog/erbe-ausschlagen/

Wenn ihr das Erbe annehmt, dann erbt ihr nicht nur das Vermögen bzw. die Wohnung, sondern auch die Schulden.