Noch Frau aus Grundbuch löschen
Hallo, lebe in Scheidung, die Frau wird wohl auch nicht mehr zurückkommen. Wir haben ein Haus, die Hypotheken laufen auf uns beide, der Verkehrswert des Hauses ist momentan geringer, als die Restschulden, die wir noch haben. Die Raten für das Haus zahle ich alleine, da meine Noch- Frau nicht zahlungsfähig ist. Nun möchte ich aber meine Lebensversicherung abändern, so daß sie nicht mehr als mögliche Geld- Empfängerin in Frage kommt. Da sie aber auch im Grundbuch steht, ist es möglich, ihren Namen da raus zu löschen?
4 Antworten
Da gibt es mehrere Möglichkeiten Deine Frau könnte Dir z. B. den Teil des Grundstückes der Ihr gehört schenken (gehe davon aus ihr seit noch verheiratet / getrennt lebend) Würde der Kreditgeber zustimmen (gehe davon aus Du kannst die Restschulden alleine Tragen ) kommen nur noch Notarkosten (siehe Gebührenordnung Notarkosten ) und Gebühren des Amtsgericht (Umschreibung Grundbuchamt ) auf Dich zu
Nein, jedenfalls nicht so. Du müsstest ihre Haushälfte quasi abkaufen, das Ganze notariell beglaubigen und dann (automatisch) das Grundbuch aktualisieren lassen. Ob das überhaupt geht, hängt auch vom Darlehensgeber ab, weil der zustimmungspflichtig wäre.
Notwendig ist eine vertragliche Übereignung des Anteils Deiner Frau. Eine Schenkung kommt wohl nicht in Frage (Steuerberater konsultieren!); insofern kann das Eigentum m.E. nur über einen Kaufvertrag abgelöst werden. Das bedeutet ja nicht, dass der Kaufpreis nicht diskutabel wäre. In jedem Fall rate ich dringend zu einer Beratung bei einem Notar oder Fachanwalt, denn solche Fälle sind komplex und bergen etliche Fallstricke. Das Haus zu verkaufen und damit das Darlehen (teilweise) zu tilgen, wäre nur dann eine Option, wenn der Darlehensgeber zustimmen würde. Bei hoher Restschuld und Mangel an alternativen Sicherheiten wird er das verneinen, genauso wie übrigens die Streichung des zweiten Darlehensnehmers. Aus dem Darlehen dürftet ihr nur herauskommen, nachdem ihr wenigstens 50% getilgt, und einen Käufer für die Immobilie gefunden habt. Von den möglicherweise negativen steuerlichen Folgen mal ganz abgesehen (Rückzahlung von evtl. in Anspruch genommenen Förderungen sowie Abschreibungen).
So ohne weiteres nicht.
Wenn die Begünstigungserklärung zur Lebensversicherung eine einseitige Erklärung Ihrerseits war, können Sie diese auch Widerrufen. Einer Löschung im Grundbuch als Miteigentümerin muß die Ehefrau in jedem Falle in notarieller Form (Übertragungsvertrag unter Eheleuten) zustimmen. Versagt sie die Zustimmung, bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Aber wieso abkaufen, es sind doch im Moment mehr Schulden auf dem Haus, als es wert ist. Wäre es besser, Haus verkaufen und die Restschuld teilen?