Wie kann eine noch im Grundbuch eingetragene Schuld, die allerdings längst bezahlt ist, löschen?
Wir haben ein Haus gefunden, das uns sehr gefällt. Leider haben die verstorbenen Eltern des Verkäufers die längst bezahlten Grundschulden nicht löschen lassen. Wie kann man hier verfahren, so dass so schnell wie möglich der Kaufvertrag gemacht werden kann ?
4 Antworten
Zum Löschen benötigt man entweder eine Löschungsbewilligung des Inhabers der Grundschuld oder man muss nachweisen, dass die Grundschuld nicht mehr existiert und das Grundbuch damit unrichtig ist. Der bisherige Eigentümer soll sich an die Bank wenden und das abklären. Eine andere Möglichkeit wäre es, die bereits vorhandene Grundschuld als Sicherungsmittel für das eigene Darlehen zu nutzen. Dazu muss die Grundschuld an die neue Bank abgetreten und dies so im Sicherungsvertrag vereinbart werden. Außerdem kann man die Grundschuld auch einfach stehen lassen, wenn der bisherige Eigentümer alle vertraglichen Pflichten aus dem Darlehensvertrag bereits erfüllt hat. Dann sollte man sich aber vergewissern, für welche Forderungen die Grundschuld als Sicherung dient oder diente.
Hallo schleudertraum,
gerne möchte ich versuchen, Dir Deine Frage zu beantworten.
Um eine Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen, benötigt Ihr eine Löschungsbewilligung. Diese erhaltet Ihr von der Bank, die die Eintragung der Grundschuld damals veranlasst hat. Mit dieser könnt Ihr zu einem Notar gehen und die Löschung veranlassen.
Allerdings solltet Ihr beachten, dass hierfür Kosten auf Euch zukommen. Einen Anhaltspunkt darüber, wie hoch diese Kosten sein können, bietet Euch folgender Rechner: http://www.interhyp.de/Notar-Grundbuchkostenrechner.
Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass die eingetragene Grundschuld gelöscht wird. Wenn Ihr für den Kauf eine Finanzierung in Anspruch nehmen wollt, besteht die Möglichkeit, dass die bestehende Grundschuld zu Gunsten der Bank, bei der Ihr die Finanzierung plant, abgetreten wird. In der Regel klären die Banken eine solche Abtretung untereinander. Ob dies möglich ist, ist allerdings von Bank zu Bank unterschiedlich. Auch wenn Ihr keine neue Finanzierung in Anspruch nehmen wollt, hat eine eingetragene Grundschuld ohne valutierendes Darlehen keine Nachteile für Euch. Wenn die Löschung also nicht aus irgendwelchen Gründen zwingend erforderlich ist, könnt Ihr Euch Geld sparen.
Den genauen Ablauf der Löschung kann Euch ansonsten sicherlich der Notar Eures Vertrauens erläutern.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Viele Grüße,
Jasmin Baum, Interhyp AG
das löschen und eintragen von grundschulden kostet geld. besser ist es, die alte grundschuld an die neue bank abzutreten. zur grundschuldlöschung erhält man nach rückzahlung der schuld eine löschungsbewilligung der eingetragenen bank. der verkäufer soll in den unterlagen seiner eltern nachsehen.
darum muß sich der verkäufer kümmern