Können wir uns einfach so aus dem Grundbuch austragen lassen?
Hallo,
ich und meine Geschwister haben zusammen mit unseren Cousins und Cousinen je 1/7 eines Hauses geerbt. Da wir aber mit unseren Teilen eigentlich nichts anfangen können möchten wir uns aus dem Grundbuch als Miteigentümer löschen lassen. Müssen wir dafür eine Schenkung an einen oder mehrere unserer Cousins und Cousinen machen, oder können wir uns einfach so austragen lassen. Finanziell würden wir auf einen Ausgleich komplett verzichten.
6 Antworten
Hallo,
hierzu ist ein notarieller Übertragungsvertrag erforderlich.
"Nur austragen" gibt es nicht.
Ja, das ist so machbar.
Es hängt davon ab, ob die Berichtung des Grundbuchs schon stattgefunden hat. Bei der Berichtigung des Grundbuchs ist es möglich auch nur einen Erben in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Danach ist es aufwendiger und erfordert einen Notar, der auch entsprechend berät.
Entweder veräußern oder eine Verzichtserklärung ans Grundbuch schicken. Weiß nicht ob Verzicht ohne Notar klappt, ein kurzer Anruf bei selbigen sollte Aufschluss geben.
Ich persönlich würde wenn es geht veräußern.
Am einfachsten wäre es, jetzt gleich bei eurem oder einem anderen Grundbuchamt anzurufen und dort nachzufragen.
Grundbuchamt berät nicht
Wenn schon eine Auseinandersetzung zu je 1/7 Miteigentumsanteilen stattgefunden hat, dann müssen die Miteigentumsanteile durch notariellen Vertrag übertragen werden. Ich gehe aber davon aus, dass ihr noch eine Erbengemeinschaft bildet und das Siebtel nur der Erbteil ist. In diesem Fall muss der Erbteil übertragen bzw. wenn ihr nur das Haus und nicht den Erbteil los werden wollt, das Grundstück auf eine andere Person durch die Erbengemeinschaft aufgelassen werde. So wie du dir das mit dem "Austragen" vorstellst, funktioniert das nicht, da das Grundbuchamt den materiellen Rechtsübergang prüfen muss und hierfür o.g. Verträge erforderlich sind.
Können wir denn unsere Anteile einfach mit diesem Vertrag an einen anderen Erben übertragen?
Wie gesagt, Geld wollen wir für unsere Anteile nicht. Nur der Notar soll natürlich bezahlt werden, ansonsten möchten wir so schlank wie möglich unsere Anteile los werden.