Hat die Ehefrau Nachteile wenn sie nicht im Grundbuch steht?

11 Antworten

besser du läßt sie ins Grundbuch schreiben. Habt ihr das Haus zu Eurer gemeinsamen Zeit, gemeinsam gekauft oder gebaut? Steht ihr beide zu gleichen Teilen im Notarvertrag? Ich meine dann seid ihr auch beide Besitzer. sei fair und lass sie einschreiben. Dann hat sie auch alle Rechte.

kluki 
Beitragsersteller
 08.03.2009, 13:59

Es gibt keinen Notarvertrag und ehelich ist es die Zugewinngmeinschaft. Wieviele Tausend Euro kostet denn so eine Umschreibung (Miteintragung im Grundbuch) beim Notar? Man wird ja nicht mehr wie etwa damals, nur den Wert des Grundstücks, sondern heute so-und-soviel Prozent vom (Grundstück mit Haus) als Rechnungsgrundlage ansetzen.

was haben denn Eure Kinder im Grundbuch zu suchen? Das Haus ist EUER Haus. Eure Kinder werden irgendwann vielleicht erben. Aber das ist auch alles. Oder haben die Kinder auch mit bezahlt? Dann gehört das auch iss Grundbuch.

Du brauchst deine Frau nicht ins Grundbuch eintragen lassen, denn im Falle deines Ablebens erhält sie bei eurer Zugewinngemeinschaft grundsätzlich 1/4 Erbteil und 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich.

Das bedeutet, daß deiner Frau danach ohnedies die Hälfte eures Vermögens gehört.

Die einfachste Sache ist natürlich, wenn du ein Testament erstellst, das ist wesentlich billiger, als ein, meines Erachtens nach, unnötiger Grundbucheintrag.

Hier habe ich noch etwas interessantes gefunden: http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article1145517/SollenbeideEhepartnerinsGrundbuch.html

"Im Falle einer Trennung kann es zum Streit kommen, wer in dem Haus bleiben darf. Dann steht Ihnen als dem Eigentümer immer ein Vorrecht zu."

D.h. der Eigentümer kann drin bleiben und den Zugewinn auszahlen. Wenn beide Eigentümer sind, kann keiner auf das Haus bestehen und das Haus muss gemeinsam verkauft werden, sofern man sich nicht einigen kann, wer drin wohnen soll. So verstehe ich das zumindest.

Die meisten, die drin wohnen bleiben dürfen, werden sich als "Gewinner" bei einer Scheidung fühlen, aber vom Vermögen her sind eigentlich beide gleich gut weggekommen. Der eine hat nur eben Bares und der andere muss evtl. das Haus mit einer 50%-tigen Hypothek belasten, um den Partner auszahlen zu können.

Naja, im Grunde hat sie Recht. Wenn sie nicht im Grundbuch steht, gehört das Haus Dir alleine und sie hat nur Anspruch auf den Zugewinn.

Ob das jetzt besser oder schlechter ist, mag ich im Moment nicht beurteilen. Hauptsache, sie hat nicht für die Kredite mit unterschrieben...

kluki 
Beitragsersteller
 07.03.2009, 09:24

Das Haus wurde doch von Anfang an gemeinsam gebaut. Das ist doch dann der gesamte Zugewinn. Schulden gibt es nach 30 Jahren nicht mehr.

ErsterSchnee  07.03.2009, 10:22
@kluki

Trotz allem gehört das Haus Dir alleine. Wenn Du jetzt also beschließt, die Hütte zu verkaufen (und evtl. die Kohle mit Deiner neuen Freundin durchzubringen), dann kann sie nichts machen. Würde ihr die Hälfte gehören, dann müßte man im schlechtesten Falle über die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft gehen.

Wirklich relevant sind solche Überlegungen aber nur im Falle einer Trennung oder im Todesfall. Da würde sie dann mehr erben, als wenn sie Miteigentümerin wäre. Je nach Wert des Hauses kann dann der Freibetrag überschritten werdne.

kluki 
Beitragsersteller
 08.03.2009, 13:29
@ErsterSchnee

Wenn ich das Haus verkaufe kommt doch der Erlös aufs Konto. Das ist doch dann der Zugwinn (in der Ehe). Dann hat doch meine Frau auch Anspruch auf die Hälfte was auf dem Konto ist?

ErsterSchnee  08.03.2009, 13:44
@kluki

Ja aber nur, wenn die Scheidung schon am laufen ist. Wenn Du jetzt einfach so das Haus verkaufen und das Geld verprassen würdest, kriegt Deine Frau gar nix ab.