Schenkung an Ehegatten
Hallo, meine Frau und ich besitzen ein Haus und sind auch beide im Grundbuch eingetragen. Nun möchte ich erreichen, dass nur noch meine Frau als Eigentümerin eingetragen ist. Was muss ich dazu unternehmen ? Kann ich meinen Anteil verschenken ? Welche Gebühren fallen dazu an ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
7 Antworten
Dazu brauchts einen notariellen Übergabe-/Schenkungsvertrag (den Deine Frau übrigens auch unterschreiben muss) - kostet etwa 0,5 % des Wertes Deiner Haushälfte an Notarkosten - + dasselbe an Grundbuchkosten (ist eine degressive Staffel - für genauen Betrag Notar befragen) - GrunderwSt fällt bei Verkauf zwischen Ehegatten nicht an.
Die Gebühren zeigt Ihnen der Notar auf. Die Übertragung an den Ehegatten ist bis zu einem Wert von € 500.000 steuerfrei. Die Übertagung erfolgt durch eine entsprechende Erklärung des Abgebenden und einer Annahmeerklärung der dies Annehmenden. Sie können sich sicherheitshalber einen Rückübertragungsanpruch Ihres Anteils für den Fall Ihres wirtschaftlichen Niederganges oder der Ehescheidung dinglich im Grundbuch absichern lassen. Das hat keine Auswirkung auf die steuerliche Betrachtung. Sofern Sie Vermögen zu lasten evtl. vorhandener Gläubiger (Gläubigerbenachteiligung) mit einer Übertragung "verschieben" könnte das einen entsprechenden Straftatbestand erfüllen und würde eine solche Übertagung anfechtbar machen.
Nun möchte ich erreichen, dass nur noch meine Frau als Eigentümerin eingetragen ist.
Warum? Möchtest Du den Besitz schützen, weil Du Gläubiger auszuzahlen hast?
Kann ich meinen Anteil verschenken ?
Ja, kannst Du. Aber sollte kurz darauf klar werden, dass Du Dich damit weniger vermögend machen möchtest, um Dich vor Zahlungen zu drücken, kann die Schenkung bis 10 Jahre danach noch angefochten werden.
Welche Gebühren fallen dazu an ?
Notarkosten, etc. Alles überschaubar. Aber wie gesagt, die Schenkung kann noch 10 Jahre angefochten werden.
Du musst lediglich deinen Miteigentumsanteil (vermutlich die Hälfte) auf deine Frau im Wege der Schenkung übertragen. Dazu benötigst du einen Notar, der den Vertrag aufsetzt, die Auflassung beurkundet und einen Antrag beim Grundbuchamt stellt. Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks (bezogen auf den zu übertragenden Miteigentumsanteil). Die des Notars nach dem Geschäftswert, welcher wohl die selbe Höhe haben dürfte.
Das würde ich beim Notar machen lassen. Dann muss dein Name aus dem Grundbuch raus und fertig. Die Kosten kann ich schlecht abschätzen, aber ich denke mal das es im dreistelligen Bereich bleiben wird.