Haus steht im Grundbuch auf Grosseltern, Opa hat aber Demenz

9 Antworten

Grundsätzlich müssen beide Großeltern, die als Eigentümer im Grundbuch stehen, der Über-schreibung (schriftlich) beim Notar zustimmen. Der Notar hat sich hier zu versichern, dass alle Parteien geschäftsfähig sind. In einem beginnenden Fall der Demenz kann also Dein Opa noch geschäftsfähig sein. Also handelt bitte sofort, denn andernfalls muss hier ein Betreuer bestellt werden, der diese Rechtsgeschäfte abwickelt.

Mit einer leichten Demenz kann man noch geschäftsfähig sein, muss es aber nicht. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Um ganz sicher zu gehen, wäre es optimal, ein ärztliches Gutachten einzuholen. Denn der Notar muss im Schenkungsvertrag feststellen, ob die Vertragspartner seiner Überzeugung nach geschäftsfähig sind. Gibt es hierzu Zweifel, kann es auch Probleme mit der Überschreibung beim Grundbuchamt geben. Hat deine Großmutter keine notarielle Vollmacht von deinem Großvater erhalten, genügt es auch nicht, wenn sie alleine handelt. Denn dein Großvater ist Miteigentümer und nur er kann über diesen Miteigentumsanteil verfügen. Würde sich herausstellen, dass er nicht mehr geschäftsfähig ist und liegt auch o.g. Vollmacht nicht vor, müsste ein Betreuer bestellt werden, der dieses Geschäfts mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes abwickeln könnte.

Ronox  28.02.2015, 15:53

Eine solche Vollmacht kann er logischerweise auch nur ausstellen, wenn er geschäftsfähig ist.

Lise777 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 10:40

Ist es denn jetzt noch machbar eine Vollmacht für ihn zu bekommen? Ich mochte beim Beratungsgespräch noch gar nichts von seiner Demenz erzählen

reicht es vielleicht auch wenn meine Oma alleine unterschreibt.

Nein. Die Unterschrift des Miteigentümers oder eine wirksame Handlungsvollmacht wäre zwingend.

Mein Opa ist mit dem überschreiben einverstanden versteht auch alles was das betrifft aber hat halt Momente in denen er teilweise nicht weiss wo das Bad ist usw.

Wenn dem so wäre, stünde einer Überschreibung nichts entgegen. Der Notar muss sich von genau dieser Einsichtsfähigkeit des Handelnden vergewissern.

Problematisch würde es nur dann, wenn etwa die übergangenen gesetzl. Erben die Überschreibung mit ärztlichem Attest oder wegen Drohung und Beeinflussung durch Begünstigte anfechten wollte: Ein Notar ist eben kein Medinziner und weiß nur, was in seinen Amtsräumen geschieht.

G imager761

imager761  27.02.2015, 07:57

Ebenso könnte eine Ergänzungspfleger beigeordnet oder Betreuer bestellt werden. Und der würde schon fragen, was Opa wohl davon hätte, lebzeitig ohne Not sein Eigentum und wohl wesentliches Vermögen zu verschenken :-O

Meint: Die Übergabe dürfte dann scheitern.

Solange er nicht offiziell als nicht mehr geschäftsfähig erklärt wurde, kann und sollte er unterschreiben. Kümmert euch möglichst bald drum!

Ronox  26.02.2015, 23:19

Sicher kann er das. Die Frage ist nur, ob der Vertragsschluss und die Eigentumsübertragung dann wirksam sind. Denn die Geschäftsfähigkeit ist keine Frage der "Feststellung".

Ein Fachanwalt, bzw. der Notar der die Überschreibung beglaubigen soll kann Dir das sicherlich beantworten...

Anmerkung: Bei einer Pflegebedürftigkeit der Großeltern und einer eventuell zu leistenden Zuzahlung der Angehörigen schaut sich das Sozialamt allerdings rückwirkend die Überschreibungen und Schenkungen der letzten 10 Jahre an...