Austragung aus dem Grundbuch möglich?
Hallo Leute,
ich habe einen etwas schwierigen Fall momentan.
Eine Freundin hat sich von Ihrem Mann scheiden lassen. Beide haben damals gemeinsam ein Haus erworben. Das Haus ist noch nicht abbezahlt und der Mann hat der Ex-Frau nun vorgeschlagen, dass Sie sich aus dem Grundbuch austragen lassen soll und dass Sie aber die Kosten für die Austragung übernehmen soll. Kennt sich da jemand aus? Was kostet das ca.?
Gruß, Cappa
11 Antworten
Bei 100.000 EUR Grundschuld wären das ca. 7,98 EUR. Es wird hierbei davon ausgegangen, was das Haus gekostet hat, als es erworben wurde.
und bei 118.000 € ??? wie ist die Formel dafür?
189,01 EUR - wieder inklusive Notarkosten. Die Formel kann ich dir aus dem Kopf nicht sagen. Ich habe hier ein Programm dafür (ich arbeite in einem Bauamt), das das automatisch errechnet. Und danke noch für das Sternchen:-)
Ich würde sagen, das ist wie ein Verkauf. Die Frau verkauft ihren Anteil an den Ex-Mann. Dazu muss man zum Notar und einen Kaufvertrag machen. Da sind schnell einige hundert Euro beisammen. Aber sie soll doch erst mal im Grundbuchamt nachfragen, ob es auch so geht und was es kosten würde. Und warum soll sie das bezahlen und nicht der Mann? Der will doch, dass sie nicht mehr drinsteht, oder? Und er wäre auch der Käufer, und soweit ich mich erinnern kann, musste ich beim Kauf meiner Wohnung auch die Kosten für den Kaufvertrag bezahlen. Ob für den Verkäufer auch Kosten anfallen, weiß ich nicht.
Die Frage ist, hat sie mitbezahlt, mitgearbeitet an dem Haus, und überteigt, was noch offen ist, weit diese Beitragskosten, denn dann muss er sie erst mal ausbezahlen, bzwe. Ratenvereinbarungen aushandeln, und da würde ich mich von einem Notar bzw. jemanden der sich sehr gut auskennt in diesen Sachen beraten lassen. Auch im Stadtamt gibt es eine Auskunfststelle bzw. beim Bürgerservice kann man erfahren wohin man sich wenden kann.
Wenn sie ihren Hausanteil an ihn verkauft, dann kann das machen lassen. Am besten, sie wendet sich deswegen an einen Notar.
Wenn Deiner Freundin im Grundbuch eingetragen ist, dann gehört ihr auch das Haus (zur Hälfte). Sie soll also jetzt diese Hälfte ihrem Ex-Mann schenken und dafür auch noch bezahlen??? Ich (Mann) war in einer ähnlichen Lage und habe meiner Ex-Frau die Haushälfte nur gegen gutes "Handgeld" abluchsen können. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert der Sache, werden wohl ein paar hundert Euro sein. Das trägt aber derjenige, der das Haus behält...
Sry - hab mich verrechnet - hab nur 100 EUR eingegeben in meinen Rechner:-) Die korrekte Summe wäre: 175,08 EUR (inklusive Notarkosten für die Beglaubigung der Löschung der Grundschuld).