Hausverkauf, stehe im Grundbuch aber nicht im Kreditvertrag
Hallo, meine ex Frau und ich haben uns jetzt scheiden lassen. Es besteht noch ein gemeinsames Haus was derzeit vermietet wird. Das Haus wurde mit Gütertrennung gekauft, kreditnehmer sind meine ex UND ihre Eltern, die gleichfalls als Bürgen fungieren. Im Grundbuch stehen aber ich und meine ex. Was steht mir im Falle des Hausverkaufs zu? Die Hälfte des erlöses denke ich, ABER, was ist mit den Krediten? ICH habe ja demnach keine Schulden gemacht, könnte ich die Hälfte einfach behalten?
Danke im Voraus
3 Antworten
Die Bank wird nur dann die für den Verkauf erforderliche Löschungsbewilligung erteilen, wenn ihr im Gegenzug die von Ihr noch zu fordernde Summe aus dem Verkaufserlös zur Ablösung offener Verbindlichkeiten zufließt.
Sie können dann später immer noch versuchen, solche Gelder von der geschiedenen Frau im rechtmäßig zu klärenden Umfang zurück zu verlangen.
Da du nichts zu dem Haus beigetragen hast, das läßt sich ja ganz einfach belegen, steht dir auch nichts davon zu. Das ist ja der Sinn von Gütertrennung. Zum Glück haben es deine Ex und ihre Eltern vorraus gesehen das du es nur auf ihr Geld abgesehen hast.
Solche blöden Kommentare mussten ja kommen. Zunächst einmal besteht umgekehrt ebenfalls der Fall. Ein Haus zusammen und ich alleiniger kreditnehmer. Kredit von dem Haus ist ein Jahr zusammen gezahlt worden, danach vier Jahre nur von mir, weil meine ex meinte sich auf die faule Haut zu legen, da ich ein neuen gutbezahlten Job bekommen habe. Naja da ging sie mir dreimal fremd,deshalb die Scheidung. Ab und an erst fragen dann dummes Zeug reden
Rein rechtlich gesehen: mit dem Kredit hast du nichts am Hut, da dieser auf deine Ex-Frau und ihre Eltern läuft. Sie hat also keine Ansprüche bezüglich des Kredits gegen dich. Das Haus gehört euch beiden zu gleichen Teilen also müsstest du im Falle eines Verkaufs die Hälfte erhalten. Eine Frage habe ich jedoch: Steht eine Grundschuld wegen des Kredites im Grundbuch?
Vielen Dank für deine Antworten
Also wenn deine Ex-Frau den Kredit nicht mehr bezahlen würde, könnte die Bank das Haus zwangsversteigern. Dabei kann sehr viel weniger "herauskommen" als das Haus in wirklichkeit Wert ist, da die Häuser dort recht schnell verkauft werden müssen. Wie es dann mit der Aufteilung des übrigen Erlöses aussieht weiß ich leider nicht. PS: das was ich oben beschrieben habe ist nur die rein gesetzliche lage, ich denke ein richter kann von fall zu fall unterschiedlich entscheiden. Wenn du professionell beraten werden willst würde ich mich aber an deiner stelle an einen anwalt wenden oder du liest dich durch die deutschen gesetze durch (was ziemlich lange dauern wird) liebe grüße :)
Ja, von 70.000€