Hausverkauf, stehe im Grundbuch aber nicht im Kreditvertrag

3 Antworten

Die Bank wird nur dann die für den Verkauf erforderliche Löschungsbewilligung erteilen, wenn ihr im Gegenzug die von Ihr noch zu fordernde Summe aus dem Verkaufserlös zur Ablösung offener Verbindlichkeiten  zufließt.

Sie können dann später immer noch versuchen, solche Gelder von der geschiedenen Frau im rechtmäßig zu klärenden Umfang zurück zu verlangen.

Da du nichts zu dem Haus beigetragen hast, das läßt sich ja ganz einfach belegen, steht dir auch nichts davon zu. Das ist ja der Sinn von Gütertrennung. Zum Glück haben es deine Ex und ihre Eltern vorraus gesehen das du es nur auf ihr Geld abgesehen hast.


siemenswilli 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 05:07

Solche blöden Kommentare mussten ja kommen. Zunächst einmal besteht umgekehrt ebenfalls der Fall. Ein Haus zusammen und ich alleiniger kreditnehmer. Kredit von dem Haus ist ein Jahr zusammen gezahlt worden, danach vier Jahre nur von mir, weil meine ex meinte sich auf die faule Haut zu legen, da ich ein neuen gutbezahlten Job bekommen habe. Naja da ging sie mir dreimal fremd,deshalb die Scheidung. Ab und an erst fragen dann dummes Zeug reden

Rein rechtlich gesehen: mit dem Kredit hast du nichts am Hut, da dieser auf deine Ex-Frau und ihre Eltern läuft. Sie hat also keine Ansprüche bezüglich des Kredits gegen dich. Das Haus gehört euch beiden zu gleichen Teilen also müsstest du im Falle eines Verkaufs die Hälfte erhalten. Eine Frage habe ich jedoch: Steht eine Grundschuld wegen des Kredites im Grundbuch?

siemenswilli 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 05:08

Vielen Dank für deine Antworten

GoToFFW  28.05.2015, 04:26

Also wenn deine Ex-Frau den Kredit nicht mehr bezahlen würde, könnte die Bank das Haus zwangsversteigern. Dabei kann sehr viel weniger "herauskommen" als das Haus in wirklichkeit Wert ist, da die Häuser dort recht schnell verkauft werden müssen. Wie es dann mit der Aufteilung des übrigen Erlöses aussieht weiß ich leider nicht. PS: das was ich oben beschrieben habe ist nur die rein gesetzliche lage, ich denke ein richter kann von fall zu fall unterschiedlich entscheiden. Wenn du professionell beraten werden willst würde ich mich aber an deiner stelle an einen anwalt wenden oder du liest dich durch die deutschen gesetze durch (was ziemlich lange dauern wird) liebe grüße :)

siemenswilli 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 04:18

Ja, von 70.000€