Gilt das niederländische Erbrecht in Deutschland?
Folgende Situation:
Ein in Deutschland wohnhafter Mensch (welcher sein ganzes Leben in DE verbracht hat) stirbt, die Tochter möchte das Erbe ablehnen. Alle Vermögenswerte sind in Deutschland. Nun sieht die deutsche Gesetzeslage vor, dass man sich innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht meldet, um das Erbe auszuschlagen. Der Verstorbene hat die niederländische Staatsbürgerschaft.
Gibt es etwas Spezielles zu beachten, oder ist das Erbe mit dem Besuch beim Amtsgericht offiziell abgelehnt?
5 Antworten
Welches Recht gilt, hängt davon am, ob der Erblasser vor den 17.8.2015 gestorben ist. Danach greift die EU-Erbschaftsverordnung nach der der letzte Wohnsitz entscheiden ist. Davor ist es komplizierter, d.h. man muß das deutsch und niederländische Kollisonsrecht betrachen.
Das Erbe ist in Deutschland, also reicht es beim deutschen Amtsgericht.
Ohne genauere Kenntnisse der Umstände kann man nichts sagen. Grundsätzlich gilt aber seit dem August 2015 das EU-Recht, danach kann ein ausländischer Erblasser testamentarisch die Anwendung des Heimatrecht festlegen. Deutsche wohnhaft in Frankreich haben das mehrheitlich so festgelegt. Es gilt aber nur für bewegliche Vermögen, nicht für Immobilien.
Wenn sich dein Fall so schriftlich festgelegt hat, dann gilt das niederländische Erbrecht
Da der Erblasser in Deutschland lebte, gilt ausschließlich deutsches Erbrecht.
nach fünf Jahren gilt das Deutsche Erbrecht