Frage was passiert mit dem Erbe wenn sich keiner aus der Familie meldet?

8 Antworten

Wenn die Enkeltochter und auch die Schwester das Erbe ausschlagen (das muß zuerst passieren), kann Deine Mutter als Nichte einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen.

Wenn es um richtig viel Geld (und nicht nur Schulden) geht, kann es sich lohnen, einen Anwalt zu befragen. Aber das Amtsgericht müßte auch Auskunft geben können.

Hat Deine Mutter denn keinen Kontakt zur Enkelin der Verstorbenen?

JennyAl87 
Beitragsersteller
 18.01.2010, 10:12

nee leider nicht....also zur Schwester schon aber die mögen sich nicht und die Schwester denkt das sie nur Schulden hat und die Enkeltochter kennt meine Mama gar nicht ......weil da wie gesagt seit jahren kein Kontakt mehr ist. :-(

Ein Notar oder ein Anwalt kann Auskunft geben, das Amtsgericht (Nachlass) aber auch.

Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn die anderen das Erbe nicht annehmen. Also die Kinder und die Enkelkinder.

Aber leider ist es meistens so, dass diese mit Sicherheit das Erbe annehmen werden, auch wenn diese jahrelang keinen Kontakt mehr hatten.

Geld stinkt nicht.

Aber, wenn die Tante ein Testament gemacht hat, in dem deine Mutter angeführt ist, wird sie angeschrieben.

Die anderen möglichen Erben werden auch angeschrieben.

Das läuft automatisch ab. Deine Mutter kann einen Erbschein beantragen, wenn die anderen es doch ablehnen.

Genaueres erfährst du aber bei den oben genannten Stellen, es kann sein, dass ich etwas falsches jetzt geschrieben habe, also ohne Garantie!

sonnenlady  18.01.2010, 10:06

Auch die Geschwister fallen in die gesetzliche Erbfolge. Allerdings erhalten sie seit einigen Jahren keinen Pflichtteil mehr, d.h., man kann sie im Gegensatz zu Eltern und Kindern testamentarisch vom Erbe ausschließen.

Aber wenn kein Testament da ist und die Schwester (also Oma / Muttis Mutti) nicht mehr lebt, dann kann die Mutter Glück haben und auch auf diesem Weg was bekommen.

Das Gericht bestellt einen Nachlassverwalter. Dieser versucht, alle noch lebenden Erben ausfindig zu machen.

Gibt es ein Testament, macht er auch die im Testament benannten Personen ausfindig. Gibt es keins, dann kümmert er sich nur um die gesetzlichen Erben.

Die gesetzlichen Erben erhalten ihren Pflichtteil bzw. werden je nach Rang in der Erbfolge bedacht. Schlagen sie das Erbe aus, fällt ihr Anteil dem Staat anheim.

In der Erbfolge wird die Mutter deiner Mutter (also deine Oma und Schwester der Tante) berücksichtigt. Aber nicht deine Mutter.

Ausnahmen: es existiert ein Testament, in dem deine Mutter benannt wird oder deine Oma ist schon tot. Dann erhält deine Mutter den Teil, den sonst deine Oma bekommen hätte. Den muss sie aber mit ihren Geschwistern (sofern vorhanden) teilen.

Ist nicht ganz einfach. Aber bevor nicht klar ist, ob ein Testament existiert und was noch an Erben rumkreucht, kann keiner so genau sagen, ob und was deine Ma kommt. Muss sie halt ein bissel Geduld haben. Sie wird ihre Tante ja hoffentlich nicht wegen dem Erbe betreut haben oder???

JennyAl87 
Beitragsersteller
 18.01.2010, 10:15

nein natürlich nicht.......wir reden hier ja auch nicht von viel geld aber meine mama und ich sind der Meinung das der Staat es nicht bekommen soll......!!!;-).....Geld stinkt ja nicht.......

Von Amts wegen wird immer nach Erben gesucht. Deine Mutter wäre ja die Nichte. Ein Erbe ist ja schon mal vorhanden. Zuerst käme aber die Schwester in Betracht. Wenn es um große Hinterlassenschaften geht, vergehen manchmal Jahre. Irgendwann steht dann in der Zeitung, dass sich der und der melden soll, sonst wird er oder sie vom Erbe ausgeschlosssen. Wenn dann niemand mehr da ist oder gefunden wird. Geht dann das Erbe an den Staat.

na sicher werden die angeschrieben

  • und ich wär mir da nich sicher, das die beiden das erbe abschlagen nur weil sie sich vorher nicht gekümmert haben..... (die aasgeier tauchen immer aus dem nichts auf ...)

deine mutter kann einen erbschein beantragen