Deutsche Staatsbürgerschaft neben der Niederländischen erwerben. Was in welcher Reihenfolge tun?
Kurze zur Situation:
Ich bin in den Niederlanden geboren, besitze auch nur einen Niederländischen Pass. Ich möchte gerne die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich erwerben. Von Deutschland aus sind die Bedingungen erfüllt. Ich habe mein ganzes Leben in DE gewohnt, bin hier zur Schule gegangen, habe hier studiert und arbeite auch in DE. Natürlich habe ich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Auch von Seiten der Niederlande sind, soweit ich das überblicke, alle Bedingungen erfüllt.
Wie muss ich nun vorgehen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, und bei welchen Behörden hier und in NL muss ich mich melden und welche Dokumente werden benötigt?
Außerdem bin ich vor einem Jahr Vater geworden, und als wir den deutschen Pass abgeholt haben, wurde uns mitgeteilt, dass mein Sohn nun auch Anrecht auf doppelte Staatsbürgerschaft hat (derzeit nur DE). Wie muss ich dort vorgehen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Für Deinen deutschen Pass ist vermutlich das Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Deiner Stadt zuständig. Ansonsten bekommst Du dort zumindest die passenden Infos.
Und für Deinen Sohn kannst Du Dich an die Niederländische Botschaft wenden oder auch noch warten, bis Dein Sohn selber mitentscheiden kann.
Niederländische Staatsbürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, denn die EU-Freizügigkeit gilt auch für Niederländer. In den Niederlanden brauchst du nichts weiter tun, wenn die Niederlanden eine zweite EU-Staatsbürgerschaft erlauben. In Deutschland musst du den Antrag zur Einbürgerung bei der Ausländerbehörde stellen.
Den Antrag kannst du in der Einbürgerungsstelle deines Wohnortes stellen.
Vorher solltest du aber vielleicht das hier noch durchlesen: