Erbe ablehnen bei verstorbenen Großonkel?
Hallo!
Habe eine Frage zum Erbrecht...
Der Großonkel meiner Frau ist gestern verstorben, und jetzt sagte uns ihre
Oma das wir das Erbe ablehnen müssten, wegen Schulden etc., alle anderen
würden dies auch tun, Oma, ihre Mutter, und ihre Onkel usw.
Wo müssen wir dies tun, wenn das stimmt? Er lebte in einer anderen Stadt als wir...
Freundliche Grüße
5 Antworten
Nachlassgericht ist das Gericht des letzten Wohnsitzes. Falls kein Testament vorhanden ist oder alle Testamentserben ausgeschlagen haben, gilt gesetzliche Erbfolge. Da es sich um einen entfernteren Verwandten Deiner Frau handelt, müssten erst die näheren Verwandten ausschlagen. Das Nachlassgericht ist verpflichtet, nach einer Ausschlagung die dann in Frage kommenden Erben zu benachrichtigen. Erst dann läuft jeweils die sechswöchige Ausschlagungsfrist.
Das bisher Geantwortete ist mehr oder weniger neben der Sache. Da Sie nur entfernt mit dem Erblasser verwandt sind, können Sie warten, bis das Nachlassgericht Ihnen mitteilt, dass Sie als Erbe in Betracht kommen, aber die Möglichkeit hätten, das Erbe auszuschlagen. Erst von diesem Zeitpunkt an beginnt die 6-Wochenfrist für die Ausschlagung zu laufen. Die sollten Sie dann ausnützen. Aber auch wenn Sie sie versäumen würden, wäre das keine Katastrophe, weil Sie auch, wenn Sie Erbe würden, die Möglichkeit hätten, die Haftung für die Schulden des Erblasseres auf dessen Nachlass zu beschränken und Ihr Vermögen frei zu halten: Antrag auf Nachlassinsolvenz oder auf Nachlassverwaltung.
ganz einfach: du brauchst eigentlich nur die persönlichen daten von ihm (name, gebudatum, sterbedatum) gehst damit zu einem notar, der soll dir eine erbausschlagung fertigen. diese schickt er dann direkt ans zuständige amtsgericht (das wo der großonkel gewohnt hat) und damit ist die sache erledigt. für den notar zahlst du ca. 15 €, fürs amtsgericht noch mal 10€. ich hatte letztes jahr den identischen fall (sofern der onkel nicht im ausland gelebt hat habt ihr ab sterbetag nur 6 wochen zeit dafür)
Geh zu einem Notar oder Rechtsanwalt.
Denn die Ausschlagung des Erbes ist fristgebunden und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du vom Ableben des Erblassers erfahren hast.
Du kannst Dich beim Notar -der die Testamentseröffnung- macht erkundigen, ob es tatsächlich nur Schulden sind. Dann Erbe ablehnen.
wenn er pech hat ist die eröffnung so spät das man nicht mehr ausschlagen kann