Adoption und Erbe leiblicher Oma?

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Deinleiblicher Vater hat der Adoption zugestimmt. Damit bist du rechtlich nicht mehr sein Kind. Seine ganze Erbschaftslinie auch nicht. Du bist bei dieser Oma nicht erbberechtigt. 

jj8787 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 13:48

Also muss ich auch keine Angst haben ihre Schulden zu begleich, wenn sie welche haben soltle, oder die Beerdigungskosten zu tragen?!

jj8787 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 13:56
@jj8787

Gibt es dazu vielleicht einen §????

Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen"
anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr
ausschlagen.

Die 6 Wochenfrist beginnt mit der Kenntniss des Erbfalls und der Gründe der Berufung. Wenn die Verwandten vergessen wurden, und erst später davon erfahren, beginnt die Frist auch erst später.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Bei der Adoption Minderjähriger erlischt das alte Verwandschaftsverhältnis. Bei der Volljährigenadoption hingegen in der Regel nicht.

jj8787 
Beitragsersteller
 28.12.2015, 11:38

Das war aber wirklich so mit dem "Pech gehabt". Man konnte damals die komplette Familie ausfindig machen. Man hatte erst die Kinder meiner Oma angeschrieben,nachdem alle das Erbe ausschlugen waren wir Enkelkinder dran. Und da hat man 16 Enkelkinder angeschrieben-12 zeitgleich,4 eine Woche später(daher kam der Brief auch am letzten Tag der Frist bei mir an-musste extra Urlaub nehmen) und 2 Enkelkinder hat man vergessen anzuschreiben. Und die beiden mussten dann für alles blechen. Logischerweise haben wir als Großfamilie dann zusammen gehalten.

Erben tun erst mal die leiblichen Kinder und nicht die Enkel. Erst wenn die Kinder ausschlagen werden die Enkel angeschrieben. 

Wenn das Gericht dich anschreibt hast du 6 Wochen Zeit  ggf.auszuschlagen.

Ohne Schreiben vom Gericht erbst du auch nicht. Somit konnte auch bei deiner anderen  Oma keiner "vergessen" werden. 

Da es sich um eine Minderjährigenadoption handelt, sind die rechtlichen Verwandschaftsverhältnisse zum Stamm deines leiblichen Vaters erloschen. Damit auch das Erbrecht und die Unterhaltspflicht.

mit der Adoption sind sämtliche Verwandschaftsgrade erloschen. Es ist die "Oma" seitens des Erzeugers.