Wem steht das Geld aus Trauerkarten zu (Beerdigung, Erbrecht)?

8 Antworten

Hallo RODNIFFYRG,

ich weiß nicht, ob Du eine/r von "den Erben" oder "die Person B" bist oder gar nichts damit zu tun hast.... grundsätzlich empfinde ich es als beschämend, sich in einem Trauerfall um ein paar Euro Gedanken zu machen, noch dazu, wenn ein Erbe vorhanden ist ....

Wenn es Erben gibt, gibt es ein Erbe - dieses ist heranzuziehen für Bestattungskosten inklusiv Friedhofsgebühren, Trauerfeierkosten, Grabstein (wenn gewünscht) etc.

Die von Dir genannte "Person B" ist schwer genug getroffen vom Verlust des Lebenspartners und muß jetzt auch für alle Kosten, die sie bis dahin gemeinsam getragen haben, allein aufkommen - sollten "die Erben" in dieser Situation tatsächlich willens sein, "der Person B" die paar Euro streitig machen zu wollen?

Wenn "Person B" Adressat/in der Briefe war, haben sie auch vor Gericht keine Chance und Person B müßte, "den Erben" das Geld auch nicht überlassen, steht ihr Name nicht explizit im Text der Karte, sondern sie wäre "nur" Adressat/in. Das ist schon eine große Geste von "Person B", wenn sie es tut.

Ich hoffe, "die Erben" zetteln keinen Streit mit "der Person B" an, sondern trauern mit ihr gemeinsam über ihren Verlust.

P.S. "allerdings dient das Geld ja für die Beerdigung" - wer sagt das....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Geld steht grundsätzlich dem Adressaten zu.

Der Fall ist nicht ganz einfach, weil im Normalfall der Partner auch der Erbe ist. Zumindest war das früher so. Daher hat man an den Lebenspartern die Trauerkarten adressiert oder an Trauerfamilie und Nachname. Die Leute, die diese Karten schreiben wissen ja meist gar nicht, wer tatsächlich der Erbe ist.

Es ist auch nicht klar, wofür das Geld ist. Ich schreiben immer für Blumenschmuck... aber dass machen nicht alle. Meistens steht nichts dabei und in der heutigen Zeit ist es wohl üblich, anstatt einen Kranz, Geld zu senden. Da man ja nicht mit auf die Beisetzung gehen kann.

Also, wenn der Name der Person B draufsteht, und auch wenn es in bei der Adresse von Person B eingeworfen ist, dann sollte man das Geld bei Person B belassen, sonst hätten die Personen es eben woanders einwerfen müssen.

Wenn er euch das andere Geld gibt, dann ist es auch ok.

Ehrlich: bei einer Trauerkarte habe ich mir um den richtigen Adressat noch die Gedanken gemacht. Diese ist für die Trauernden, egal ob Lebenspartner, Kinder, Enkel. Gedacht um die Kosten der Beerdigung zu senken. Sarg, Friedhof, Blumengestecke, Leichenschmaus....

Ich weiß nicht, wieviele Umschläge ich bekam die außen überhaupt nicht beschriftet waren. Gefühlt die Mehrzahl. Eingeworfen im Briefkasten, übergeben an der Beerdigung.

Ich kann nicht beurteilen, was hier richtig und falsch ist, wer am meisten über den Verlust leidet, wer die größten finanziellen Probleme hat. Nur würde ich deswegen mit Sicherheit keinen Streit anfangen.

Hatte der Verstorbene noch die Chance die Lebenspartnerin entsprechend testamentarisch abzusichern? Falls nein, würde ich dazu tendieren ihr alles zu überlassen.

Wie das rechtlich aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Wir haben das Geld für ein Abschiedsessen verwendet.

Die Beerdigung wird normalerweise aus dem Erbe bezahlt. Das Geld in den Trauerkarten soll eine "Aufwandsentschädigung" für den Lebenspartner sein (Trauerkleidung kaufen z. B.) So sehe ich das.