Erbrecht, altes Testament, neues Testament?
Hallo, ich habe eine Frage.
Mein Stiefvater ist vor kurzem gestorben, meine Mutter ist bereits seit September tot. Die Geschwister meines Stiefvaters möchten mich komplett vom Nachlass ausschließen, ein handschriftliches Testament gibt es angeblich nicht (ich vermute zwar, dass es eins gibt, aber das wird wohl verschwinden). Von Rechts wegen habe ich ja als Stieftochter ohnehin keinen Anspruch.
Umso mehr hat es mich verwundert, dass heute der Brief vom Amtsgericht kam, indem ich gebeten werde, die in Frage kommenden Erben etc. anzugeben.
Meine erste Frage daher: Wieso bekomme ich diesen Brief, wenn ich doch offiziell nichts mit ihm zu schaffen habe?
Meine zweite Frage, die ggf auch die Antwort auf 1 sein könnte ist folgende: 1993 haben die beiden einen Ehevertrag geschlossen, in dem der "gemeinsame Nachlass" des längstlebenden komplett an mich übergehen soll.
So weit so gut. Es gibt aber auch einen Scheidungsfolgenvertrag (die beiden haben sich jedoch nie scheiden lassen) mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht.
Bezieht sich dieser Pflichtteilsverzicht auch auf mich oder hat das Testament von 1993 diesbezüglich immer noch Gültigkeit? Im Amtsgericht erreiche ich leidet erst am Montag wiedet jemanden, aber es beschäftigt mich jetzt gerade sehr....
Lieben Dank
7 Antworten
Der Scheidungsfolgenvertrag ist irrelevant, da die Beiden ja nie geschieden wurden. Der Ehevertrag hingegen ist ein notariell beurkundetes Dokument, welches sich auch nicht mit einem einfachen handschriftlichen Testament aus der Welt schaffen ließe, ergo ist es egal, ob es ein solches gibt oder nicht; der Umstand, dass das Nachlassgericht Dich kontaktiert, bestätigt auch genau diese Tatsache.
Dennoch haben Deine Stiefgeschwister ziemlich sicher Pflichtteilsansprüche, um die zu ermitteln, fordert Dich das Nachlassgericht zur Nennung der in Frage kommenden Erben auf.
Noch besser ...
Die Geschwister Deines Stiefvaters hätten ( wenn Deine Mutter noch leben würde ) nicht einmal einen Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der würde zu 100% bei Deiner Mutter liegen. Durch Ihren Tod und der Nachlassregelung, die Dich als Begünstigten einsetzt, bis Du meiner Meinung nach eigentlich Alleinerbin.
In wie weit die Geschwister Deines Vaters hier noch die Hand aufhalten können, wird das Amtsgericht entscheiden.
Da du zur Erbin der Mutter wurdest, wurde das Testament von 1993 vielleicht tatsächlich aufgehoben. Es wäre natürlich auch denkbar, dass der Stiefvater das Erbe angesichts der Situation ausgeschlagen hatte.
Ich weiß, dass man zu der Zeit noch auf die amtliche Verwahrung der Testamente verzichten konnte und diese ausschließlich beim Notar aufbewahrt wurden. Kann man aber herauszufinden durch den Anruf beim Gericht.
Angenommen das alte Testament gilt nicht mehr -gibt es dennoch beim Gericht den Querverweis vom Stiefvater zur Mutter und zu dir. Angenommen der Stiefvater ist in Bayern verstorben - ist es zunächst leichter dich nach den möglichen Erben zu fragen wie eine Anfrage ans Standesamt.
In allen anderen Bundesländern - habe ich keine Erklärung, Hier wird das Gericht nämlich nur auf Antrag eines Erben oder eines Gläubiger tätig.
Wenn es eine Regelung im Ehevertrag zu deinen Gunsten gibt, dann kommt das aus meiner Sicht einer testamentarischen Verfügung gleich.
Trotzdem muss das Amtsgericht prüfen, ob pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind.
Die Geschwister meines Stiefvaters möchten mich komplett vom Nachlass ausschließen
du hast kein gesetzliches Erbrecht, sorry.
Testament von 1993 diesbezüglich immer noch Gültigkeit?
wenn es nicht notariell geändert wurde, hat Dieses immer noch Gültigkeit. wenn du Glück hast, liegt das dem Nachlassgericht vor, das wird eröffnet und dieses Protokoll wird dir übersandt.
beim Ableben deiner Mutter hast du keinen Erbanspruch geltend gemacht?
Dass ich als Stoefkind gesetzlich keinen Anspruch habe, hatte ich ja bereits gesagt, das ist mir also bewusst. Hatte deshalb ja die Sache gedanklich schon abgehakt.
Die beiden haben getrennt gelebt, ich war bei meiner Mutter als Alleinerbin eingetragen und habe dieses Erbe auch angetreten. Das macht es ja so verzwickt und ich weiß nicht, ob die Pflichtteilverzichtserklärung auch was mit mir zu tun hat (dürfte aber ja eigentlich nicht, da ich ja nichtmal Pflichtteilsberechtigt bin)
Wenn du damals Alleinerbe warst, dann wurde der Erbvertrag offensichtlich aufgehoben oder ist aus anderen Gründen unwirksam. Damit ist auch die Alleinerbeneinsetzung nach dem Stiefvater hinfällig. Genaueres könnte man aber natürlich nur mit den Verträgen im Wortlaut sagen.
Da würde ich dir dringend empfehlen, die Sache mit einem Notar zu besprechen.
Den kannst du beauftragen, dass er für dich bei den entsprechenden Stellen Unterlagen anfordert, um den Sachverhalt zu klären.
Es sind nicht meine Stiefgeschwister sondern die Geschwister meines Stiefvaters. Er selbst hatte keine Kinder.
Als meine Muttrr starb, hat er aufgrund dieses Scheidungsfolgevertrages mit Pflichtteilsverzicht nichts geerbt, ich war Alleerbin. Abet danke, damit kann ich was anfange. :)