GEZ wegen Betrug zu Schadensersatz verklagen?

6 Antworten

Hi,

so ungern ich den Beitrag selber zahle: Da kommst du nicht herum.

Der Rundfunkbeitrag (nicht mehr GEZ) kann meines Wissens NICHT rückwirkend aufgelöst werden. Du kannst dich zwar vom Beitrag unter bestimmten Umständen (z.B. Bezug von Sozialhilfe) befreien lassen. Dabei bekommst du normalerweise vom Amt eine Bescheinigung über den Bezug der Sozialleistungen. Dann musst du diesen mit einem Antrag auf Befreiung an die Beitragsstelle abschicken.

Darüber hätte man dich beim Amt aufklären sollen.

Aber hättest du ein einziges Mal bei der Beitragsstelle angerufen und gefragt, ob eine Befreiung prinzipiell möglich ist, hätte man dir das gesagt. Wenn du das 3 Jahre lang nicht gemacht hast, ist das natürlich jetzt nicht so gut.

Es steht zudem - zumindest bei mir - in jedem neuen Bescheid drin, wie das mit der Befreiung funktioniert.

All diese Vordrucke aus dem Internet, die Theorien, wie man den Beitrag umgehen kann, usw... nutzen dir nichts! Das ist nur Rauch um nichts!

Bezahle baldmöglichst um weitere Mahngebühren zu umgehen.

Die Möglichkeit zur Ratenzahlung wird fast immer angeboten, falls das für dich geschickter ist.

ChaseDe123456 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 15:25

Da gehts schon wieder los. Ein Mitarbeiter hat mir am Telefon gesagt, dass ich mich rückwirkend befreien lassen kann und das ich mein Geld zurück bekomme. Die kennen ihre eigenen Regeln nicht mehr vor lauter Halsabschneiderei. 

ChaseDe123456 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 15:42
@ChaseDe123456

Die Mitarbeiterin heute hat mir gesagt, dass das Ganze entsprechend bearbeitet wird und wollte mir nichts genaueres sagen. Es kann doch nicht sein, dass man den Menschen eine Leistung aufdrängt, die sie gar nicht wollen (habe keinen Fernseher und dabei bleibt es) und dann auch noch eine Lüge nach der anderen erzählt um das Ganze zu rechtfertigen. Und am Ende bin ich schuld, weil ich mich auf die Aussagen der Mitarbeiter dieses angeblich so seriösen Unternehmens verlassen habe.

Dann sollen die halt alle öffentlich/rechtlichen abschaffen und die Menschen selbst entscheiden lassen ob sie Fernsehen wollen oder nicht. 

Bei 17,50€ im Monat sage ich ja nicht mal was. Aber 300% Mahngebühren? Was soll das denn? Ist doch wohl der endgültige Beweis für die kommerzielle Ausbeutung.

Wie wäre es, wenn ein durchschnittlich begabter Fernsehmoderator oder ein Nachrichtensprecher einfach nicht mehr verdient als ein Geschäftsführer in einem mittelständischen Unternehmen? 

Es kann nicht sein, dass manche Menschen den millionenfachen Wert aller anderen haben, obwohl wir doch alle gleich sein sollten.

Ein extrem kapitalistischer Schachzug getarnt als gute Tat.

Der Wolf im Schafspelz ist das. 

Kein Wunder, dass Stephen Hawking der Menschheit nicht mal mehr 1000 Jahre auf der Erde gibt.

Um das zu erkennen muss man kein Genie sein. Um es zu vertuschen schon. 




ChaseDe123456 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 15:59
@ChaseDe123456

Der Eigentümer von RTL zum Beispiel hat seine Doktorarbeit über - jetzt pass auf - "Das Verhalten von Schweinen in eingestreuten und streulosen Zuchträumen" geschrieben. 

Ich meine, das liegt ja nahe, dass man dann einen Sender leitet. 

Die verarschen uns nach Strich und Faden. 

PatrickLassan  06.06.2017, 19:15
@ChaseDe123456

RTL hat nicht einen einzelnen Eigentümer, zudem ist RTL ein Privatsender und finanziert sich nur über Werbung. Dein Kommentar geht also völlig am Thema vorbei.

AalFred2  07.06.2017, 14:06
@ChaseDe123456

Bei 17,50€ im Monat sage ich ja nicht mal was.

Warum hast du dann nicht einfach bezahlt? Das hätte dir die gebühren erspart.

Das wird in jeder Hinsicht nicht klappen. Es ist allein Sache des Bürgers, sich über die ihn betreffenden Gesetze zu informieren. Eine Informationspflicht des Beitragsservice über eine speziell für dich bestehende Befreiungsmöglichkeit gibt es dagegen nicht. Wie soll er denn auch wissen, dass du BAB bekommst, wenn du es ihm nicht sagst. Im Übrigen stehen die entsprechenden Informationen ja alle im Internet.

Was du aber probieren kannst - vor allem, wenn die 3 Jahre seit dem Bezug von BAB noch nicht voll um sind: Stelle mit deinen amtlichen Bescheinigungen darüber beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung. Du kannst dann nämlich rückwirkend befreit werden, längstens allerdings 3 Jahre zurück. Du könntest auf diese Weise das von dir gezahlte Geld bis längstens Juli 2014 zurück bekommen. Es wird dir bei Gewährung der Befreiung automatisch erstattet. Allerdings erhältst du natürlich nicht die gezahlten Mahn- und Vollstreckungskosten zurück.

Nur du musst die Prozesskosten für nen Anwalt vorstrecken und das sind sicher mehr als nur 300-400€. Also wenn du das Geld hast und die Gefahr eingehen willst wegen dem Verfahren noch mehr Schulden zu haben dann mach es. Eine Gerichtsverhandlung ist nie von vornhinein gewonnen und wenn du dann die Prozesskosten nicht zahlen kannst, wartet der "Hefn" auf dich.

https://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/

Und Du wirst unter den gegebenen Voraussetzungen sehr wahrscheinlich  auch rückwirkend keine Befreiung erlangen.

ChaseDe123456 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 15:06

Was sind das denn für Leute? 

Ich soll dafür zahlen, dass der Böhmermann sich mit dem Erdogan anlegt oder was? Ohne Fernsehen wären alle viel besser dran. Da läuft eh den ganzen Tah nur Mist. 

Wo siehst du den einen Betrug der GEZ weil du nicht deine Befreiung beantragt hast?

ChaseDe123456 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 15:07

Naja ich habe gefragt ob ich befreiungsberechtigt bin und die haben nein gesagt.