GEZ - Neuanmelden / Wohnung / Eltern ausgezogen?
Hi,
hab mal Frage zu den GEZ-Gebühren.
( Dass die viel zu teuer sind und deutlich günstiger wären, würden tatsächlich nur Nachrichten gebracht und keine Krimis etc. soll mal kein Thema sein)
Ich, 20, Azubi, wohne noch "zuhause".
Besser gesagt:
Meine Mutter ist aus der Wohnung ausgezogen, ich wohne alleine hier, zahle die Miete etc, aber stehe nicht im Mietvertrag. (Auch wenn ich ihn übernehmen werde in einigen Jahren).
Nun meldet meine Mutter sich bei ihrem Lebenspartner an, dort zahlen sie dann zusammen einen Betrag.
Meine Mutter ist auch beim Einwohnermeldeamt inzwischen bei ihrem Partner gemeldet und wohnt offiziell nicht mehr hier.
Ich müsste ja theoretisch meine Wohnung neu anmelden.
Was würde aber passieren, wenn ich es nicht mache?
Das Einwohnermeldeamt weiß vermutlich noch dass ich hier wohne, da ich nie umgemeldet wurde.
Gibt es Wege sich die Gebühren zu sparen?
Was müsste passieren, damit diese Wohnung als Zweitwohnung meiner Mutter gilt, auch wenn ich hier alleine wohne, und dadurch die Gebühren entfallen würden?
Welche Folgen gäbe es wenn man einfach nichts macht?
Danke schonmal.
2 Antworten
Was würde aber passieren, wenn ich es nicht mache?
Für die Meldebehörde und auch für den Rundfunk Beitragsservice bist du nach wie vor in der Wohnung gemeldet. Und deine Mutter hat sich beim Beitragsservice abgemeldet. Das bedeutet, es ist eine Frage der Zeit, dass du Post bekommen wirst mit einer Aufforderung, dich selber anzumelden. Kommst du dem nicht nach, wirst du zwangsweise angemeldet und bekommst die Aufforderung zur Zahlung der Gebühr.
Was müsste passieren, damit diese Wohnung als Zweitwohnung meiner Mutter gilt, auch wenn ich hier alleine wohne, und dadurch die Gebühren entfallen würden?
Es ist zwar möglich, dass sich deine Mutter in der bisherigen Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden und hierfür sich vom Rundkunkbeitrag befreien lassen könnte. Das bedeutet aber nicht, dass diese Befreiung dann auch für dich gilt. Denn für dich ist es ja Hauptwohnung. Der Grund der Befreiung müßte auch für dich gelten. Das bringt also nichts.
Gibt es Wege sich die Gebühren zu sparen?
Nur wenn ein sozialer oder gesundheitlicher Grund vorliegt, mit dem man eine Befreiung beantragen kann.
Meine Mutter ist aus der Wohnung ausgezogen, ich wohne alleine hier, zahle die Miete etc, aber stehe nicht im Mietvertrag.
Da du nicht im Mietvertrag stehst, ist mit dem Auszug deiner Mutter dein Recht entfallen, in der Wohnung zu wohnen. Während deine Mutter selbst dort gewohnt hat, kann der Vermieter nichts dagegen machen, dass du als nahe Angehörige da wohnst. Aber wenn deine Mutter dort gar nicht mehr wohnt, dann liegt rechtlich gesehen eine andere Situation vor. Nämlich dann muss die Überlassung der Wohnung an dich vom Vermieter genehmigt werden. Vielleicht duldet es der Vermieter, vielleicht aber auch nicht. Daher sollte deine Mutter sollte den Vermieter hierfür um Erlaubnis bitten, da er euch ansonsten Schwierigkeiten machen könnte.
Wenn Du Berufsausbildungsbeihilfe erhälst oder deine Mutter die Wohnung als Zweitwohnung behält, kann man sich befreien lassen. Klick mal GEZ Gebühren an, da findest du alles Relevante.
Viel wichtiger finde ich, dass eine Klärung des Mietverhältnisses geschafft werden muss. Wenn deine Mutter deine Wohnung als Zweitwohnung behält, haftet sie für alles, z.B. Schäden, Mietausfall, Reparaturen etc. Das muss dringend geklärt werden damit auch der VM informiert werden kann.
Zweitwohnung ist legal. In deiner Frage hast du gesagt, dass du die Miete zahlst, nun sagst du, die Mutter finanziert die Wohnung. Was denn nun ?
Aber egal. In einem irrst du dich gewaltig. Du hast kein Anrecht auf die Übernahme des MV. Wenn deine Mutter die Wohnung kündigt, bist du spätestens nach 6 Monaten draußen, da der MV mit deiner Mutter geschlossen wurde. Der VM kann die Wohnung neu und mit einer besseren Miete vermieten.
Wenn du dort wohnen möchtest und dir die Miete leisten kannst, hast du nur die Möglichkeit, den VM um einen Fortbestand sowie neuen MV zu bitten. Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach sein, dass du dann auch eine höhere Miete zahlen wirst. Fazit : also nicht mit aller Macht fordern, sondern ganz höflich darum bitten.
Hi,danke für die schnelle Antwort.
Ausbildungsbeihilfe erhalte ich nicht, dazu verdiene ich dann schon zu gut.
Zweitwohnung würde gehen, aber ist das auch legal?
Zum Mietverhältnis:
Meine Mutter finanziert mir die Wohnung noch, es läuft jedoch bald über mein Konto, ob man den Namen dann auch direkt ändern wird, sehen wir dann.
Der Vermieter kann zumindest nix dagegen sagen, da ich bereits über 10 Jahre hier wohne und somit ein Anrecht auf die Übernahme des Mietvertrags habe.
Also Mietverhältnis ist kein Problem.