Rundfunkbeitrag-Antwortbogen kann nicht zugestellt werden (per Post) - Wie verfährt der Beitragsservice (GEZ)?
Hat jemand Erfahrungen? :-)
Wie verfährt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) in Fällen, in denen ein Antwortbogen zur Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erforderlich ist, nicht zugestellt wird bzw. nicht zugestellt werden kann?
Also Fälle, in denen
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die Deutsche Post die Briefe (mit Antwortbogen) nicht zustellen kann.
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die Briefe mit Antwortbogen an die Deutsche Post zurückgegeben werden ("Empfänger unbekannt" etc.)
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die Annahme der Briefe verweigert wird.
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Es geht nicht darum, ob der Beitrag für die entsprechende Wohnung tatsächlich bezahlt wird oder nicht. Es geht darum, was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können. (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)
(Momentan liegt der Rundfunkbeitrag bei 210 € im Jahr.)
3 Antworten
Wenn die Post nicht zugestellt werden kann, weil der Empfänger dort tatsächlich nicht wohnt, geht der Brief zurück an den Beitragsservice mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Darauf wird beim Meldeamt nach der aktuell korrekten Adresse des potentiellen Beitragsschuldners nachgefragt. Potentiell ist auch eine Nachfrage bei der Post möglich. An die auf diesem Weg erhaltenen neuen Adresse wird die Post dann neu versandt.
Wenn der Brief schon im entsprechenden Briefkasten gelandet ist, ist er zugegangen. Das reicht aus. Man kann dann die Annahme nicht mehr verweigern. Da das nur bei Einschreiben geht, versendet der Beitragsservice keine Einschreiben. Eine förmliche "Zustellung" ist übrigens grundsätzlich etwas anderes: Da wird ein Schriftstück mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Der Empfang muss quittiert werden. Man kann die Annahme nicht verweigern.
Stellt man sich dann taub und stumm, erhält man alsbald einen Beitragsbescheid, dann eine Mahnung und dann kommt der Vollstreckungsbeamte. Dadurch wird es teuerer, womöglich wird dein Konto gepfändet. Es ist also auch kein sinnvoller Weg, sich vor der Zahlung zu drücken.
So etwas gehört zum Allgemeinwissen / zur Lebenserfahrung der etwas älteren User.
Ich habe mich über viele Jahre mit dem Thema "Rundfunkgebühren" bzw. "Rundfunkbeitrag" intensiv beschäftigt. Ich habe zu dem Thema auch schon an die 1000 Antworten gegeben. Das gehört einfach zu meinem Spezialwissen.
Gleichgültig ob Du die Postzustellung torpedierst oder nicht - Du wirst zum Beitragsschuldner und Deine Schulden wachsen - für die Wohnung in der Du lebst und für die der Beitrag geschuldet wird. ( Meldeadresse ) Ansonsten - "Endziel" Pfändung.
Danke, wilees.
In diesem Fall wurde die Wohnung beim Bürgeramt angemeldet und der Rundfunkbeitrag für die Wohnung wird auch tatsächlich bezahlt.
Wie oben angemerkt, geht es also nicht darum, was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag für die entsprechende Wohnung nicht bezahlt wird.
Die Frage ist: Was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können? (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)
Du wirst trotzdem zum Beitragsschuldner, schlicht weil Du unter dieser Anschrift gemeldet bist. Denn es ist Pflicht des Bewohners dafür Sorge zu tragen, dass ihn für ihn bestimmte Post auch erreicht.
Die Zahlungpflicht entsteht schon durch Deinen Einzug in eine Wohnung, außer Du führst den Nachweis, dass ein Dritter diesen Beitrag bereits bezahlt.
Vielen Dank für deine Antwort. Weißt du vielleicht auch, aus welchen Gesetzen diese beiden Pflichten sich ableiten?
Hey imnotarobot
Du glaubst tatsächlich sich doof stellen und sich verstecken schützt vor der Zahlungsverpflichtung?
Es ist deine Aufgabe dich nach Umzug umzumelden-automatisch werden für deinen neuen Wohnsitz dann die Gebühren erhoben. Weigerst du dich und summiert sich die Summe bis zu einer gewissen Höhe werden seitens des Unternehmens rechtliche Schritte eingeleitet.
Deine Idee ist an Naivität praktisch nicht zu überbieten.
Danke, LouPing, für deine Antwort. Du scheinst dich bei dem Thema gut auszukennen.
In diesem Fall wurde die Wohnung beim Bürgeramt angemeldet und der Rundfunkbeitrag für die Wohnung wird auch tatsächlich bezahlt.
Wie oben angemerkt, geht es also nicht darum, was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag für die entsprechende Wohnung nicht bezahlt wird.
Die Frage ist: Was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können? (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)
Die Frage ist: Was passiert, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können? (Und dadurch, die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Zahlung erforderlich ist, auf diesem Weg nicht erfolgen kann.)
Das ist egal!
Jeder Haushalt muss zahlen-egal ob persönlich dazu aufgefordert oder nicht.
Danke für deine Antwort, gorbi210. Die Info ist wirklich hilfreich!
Darf ich fragen, woher du von dieser Vorgehensweise, wie im letzten Absatz beschrieben, weißt?