GEZ zahlen obwohl ich in einer anderen Wohnung gemeldet bin?
Ich bin aus einer ungezieferbefallenen Wohnung zurück zu meinen Eltern geflüchtet und habe mich heute (22.05) dort angemeldet.
Mit meiner Vermieterin stehe ich noch in Diskussion bis wann ich Miete für die für mich nicht mehr bewohnbare Wohnung zu zahlen habe. Aktuell stehen wir bei Juni komplett und Juli 50%.
Wie ist das mit der GEZ? Habe mich zum 01.06 abgemeldet weil meine Eltern bereits Beitragszahler sind.
Könnte die GEZ wollen dass ich Juni, Juli noch für die leer stehende Wohnung zahle die nicht mehr auf meinen Namen läuft? Mag auch keinen zusätzlichen Beef mit der Vermieterin, ist grad eh schwierig genug....
8 Antworten
Es zählt einzig und allein, ab wann du im Einwohnermeldeamt umgemeldet bist. Für den Mietvertrag interessiert sich der Beitragsservice nicht. Der Beitragsservice wird die Daten des Einwohnermeldeamts abfragen. Und ab dem Zeitpunkt, ab dem du in der bisherigen Wohnung abgemeldet bist wirst du auch für die Rundfunkgebühr abgemeldet für diese Wohnung.
was würde der Beitragsservice wohl ohne das Einwohnermeldeamt machen? Antwort: Pleite...
Wenn du in der Wohnung nicht gemeldet bist musst du auch nicht die Beiträge zahlen. Du bist bei deinen Eltern gemeldet und diese zahlen bereits Beiträge.
Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Du die Wohnung verlassen hast.
... wo steht das, wenn der Mietvertrag noch läuft?
... das wird nicht möglich sein, denn GEZ wurde abgeschafft.
Und die Rundfunkgebühren sind je Wohnung fällig, ob da jemand wohnt oder in Urlaub ist oder nicht, ist denen völlig egal.
.... schreibe ich doch in der Antwort, eine Meldung ist nicht nötig. Zuständig ist der jeweilige Nutzer/Mieter, wie auch meist für den Strom und die BK.
Widerspruch einlegen, mit dem Verweis, dass Sie dort icht mehr gemeldet sind, und auf ihreneue Meldeadresse verweisen. Und wer dort die Rundfunkgebühr (Die GEZ gibt es schon ewwig nicht mehr!)
Da Sie sich aber heute erst in Ihrer neuen Wohnung angemeldet haben, kann diese Information noch nicht bei der Gebührenzentrale angekommen sein. Diese weiß also gar nicht, wo Sie zur Zeit leben, und KANN nur eine Gebühr für DEN Wohnort verlangen, der ihr bekannt ist.
vielleicht sollten Sie der Gebührenzentrale einfach mal Zeit geben, das in ihren Unterlagen zu aktualisieren.
Zur Sicherheit sollten sie der Gebührenzentrale noch schriftlich ihren Wohnortwechsel mitteilen.
die Gebühreneinzugszentrale ist nicht Superman oder The Flash. Die Bearbeitung von Vorgängen, wie Ummeldung DAUERT EINE WEILE. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und Ihre neue Meldeadresse bekannt und registirert ist, dürften sich die Forderungen an Ihre alte Adresse erledigt haben.
es gibt keine alten Forderungen, ich habe mich im Bürgermeisteramt umgemeldet und der Gebühreneinzugszerntrale die Abmeldung geschickt.
Ich frage mich nur, wer Juni, Juli eventuell zahlen muss, Briefe bekomme ich ab Juli auch nicht mehr an die alte Adresse weil Schlüsselübergabe mit der Vermieterin Ende Juni erfolgt.
Niemasnd muss das zahlen, auch du nicht.
Die Gebührenzentrale msus das erst bearbeiten!
Das DAUERT.
Wenn das durch ist, wirst du entsprechend Post bekommen.
für deine Alte Wohnung zehlt der, der dort wohnt.
Sollte irgendwann eine Mahnung kommen, ist es immer noch Zeit für einen Einspruch. Aber die Fristen sinddort recht großzügig.
Ich hab selbst meinen Antrag auf Befreiung abgeschickt, ca 3 Wochen vor Ablauf des letzten Befreiungszeitraums. Nach ca 4 oder 5 Wochen kam dann Post: 1 Mal die Mitteilung über die Befreiung, und 1 Mal einen Bescheid über die Gebühr....
Die arbeiten sehr behördenmäßig dort.
DU bist auf jeden Fall mit Ende deines Mietverhältnisses für diese Wohnung dort nicht merh zuständig. Wer das zahlt, soll dich nicht interssieren.
gut, aber wer zahlt wenn ich in der Wohnung nicht mehr gemeldet bin?
Die Vermieterin? Der nächste Mieter ab dem Zeitpunkt wo er in der Wohnung gemeldet ist?