Beitragsservice von ARD & ZDF schickt rückwirkend für 3 Jahre Rechnung - was tun?
Hallo zusammen,
wir sind gerade etwas verwundert über eine Rechnung des Beitragsservice der ARD, ZDF. Wir wohnen schon 7 Jahre in unserer Wohnung, hatten auch bis Mitte 2015 immer die Rundfunkgebühr bezahlt sobald wir die Rechnung erhalten haben. Dann kamen auf einmal gar keine Rechnungen mehr und wir haben auch einmal nachgefragt und man wollte uns die aktuelle Rechnung zuschicken, was aber nie geschehen ist. Wir sind weder umgezogen noch hat sich sonst irgendwas geändert.
Nun haben wir eine Rechnung über 500 € erhalten, in der wir ab Mitte 2015 nachzahlen sollen. Ich sehe die Schuld nun nicht ganz bei uns, da wir uns ja gemeldet hatten, nachdem wir keine Rechnung mehr bekommen hatten aber der Beitragsservice einfach nicht darauf reagiert hat. Und jetzt sollen wir auf einmal so viel nachzahlen. Uns ist natürlich klar, dass wir hier nicht drum rum kommen werden - aber wir wollen trotzdem einen Widerspruch einreichen und hier nochmal nachverhandeln.
Hat hier schon jemand Erfahrung sammeln können oder sogar schon mal die gleiche Situation gehabt?
Vielen Dank für eine Info!
5 Antworten
aber wir wollen trotzdem einen Widerspruch einreichen und hier nochmal nachverhandeln.
Da gibt es nichts zu verhandeln. Die Beiträge werden kraft Gesetzes (ein Staatsvertrag hat Gesetzeskraft) und die Fälligkeit der Beiträge ist im RBStV ebenfall kalendarisch eindeutig bestimmt, euer subjektives Empfinden ist hier irrelevant.
Also zahlen und fertig.
Der Widerspruch wird verworfen werden, also Aufwand und Mühe für beide Seiten.
Leider müsst ihr den ganzen Betrag nachzahlen. Die Forderung des Beitragsservice ist nicht verjährt, da für die Forderungen aus 2015 die 3-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist; diese beginnt nämlich für laufende Zahlungen immer erst am Jahresende, so dass jetzt erst das 2. Jahr zu Ende geht. Die Forderung ist erst recht nicht verwirkt.
Es spielt keine Rolle, dass ihr über 2,5 Jahre keine Rechnung bekommen habt, da ihr kraft Gesetzes zur Zahlung verpflichtet seid. Die Rechnung ist bloßer Service, auf den man keinen Anspruch hat.
Gegen eine bloße Rechnung/Zahlungsaufforderung kann man keinen Widerspruch einlegen; das geht nur gegen einen Beitrags-/Festsetzungsbescheid, der aber sicher kommen wird, wenn ihr jetzt nicht zahlt. Ein Widerspruch dagegen wäre in eurem Fall aber sinnlos, weil ihr zahlen müsst. Eine Verhandlung über Beitragsforderungen ist dem Beitragsservice untersagt, da es sich um gesetzlich begründete Abgabenforderungen handelt. Ein teilweiser Forderungsverzicht wäre nichtig. Ihr könnt allenfalls Ratenzahlung erbitten, die euch auch sicher gewährt würde.
verhandeln für die Gesamtsumme gibt es nicht, dürfen sie nicht da öffentlich rechtlich. Man kann bestenfalls eine Ratenzahlung aushandeln. Verjährt ist es auch nicht. So lange ihr in der Sache generell keinen Wiederspruch einlegen wollt müsst ihr Zahlen (spätestens dann wenn ein Bescheid erstellt wird).
Zahlen, was sonst - kann nur für euch teurer werden - ihr wisst die Termine und es werden keine Rechnungen verschickt
wundert mich dass die so spät kommen
Warum Widerspruch? Ihr hättet ganz einfach weiterbezahlen sollen, die Daten hattet Ihr ja. Auch ein Dauerauftrag hätte es getan.