GEZ einzugsdatum mitteilen?
Hallo ein Bekannter hat jetzt 6 Jahren nach Einzug in seiner Wohnung ein gez Brief bekommen wo er natürlich Angaben machen muss wann er eingezogen ist
Das ist natürlich extrem lange
Bisher kam nix und er zahlte auch nix... naja er hat noch niemals ein Fernsehen
Egal
Er muss wohl das richtige Datum eingeben ? Prüfen die das?
Wenn die das prüfen, warum erst die Frage...
4 Antworten
Das Datum des Einzuges wurde ihnen im Rahmen des Datenabgleichs längst von der Einwohnermeldbehörde mitgeteilt:
Fragen und Antworten zum Meldedatenabgleich 2018Der Beitragsservice gleicht 2018 auf gesetzlicher Grundlage (§ 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. So soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedatenabgleich 2018 schließt an den Meldedatenabgleich aus den Jahren 2013/2014 an und soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Wann findet der Meldedatenabgleich 2018 statt?
Die für den Meldedatenabgleich 2018 notwendigen Meldedaten werden von den Einwohnermeldeämtern am 6. Mai 2018, 0:00 Uhr ermittelt. Dabei handelt es sich um etwa 70,8 Mio. Datensätze.
Welche Daten werden übermittelt?
Dem Beitragsservice werden Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung von den Einwohnermeldeämtern übermittelt.
Und nun zur freudigen Botschaft für Dich :
https://www.schuldnerberatung.de/gez-schulden/
Können GEZ-Schulden verjähren?Ja, auch Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung. Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die regelmäßige Verjährung. Diese Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Beiträge bis zum Jahr 2015 incl. können wegen Verjährung nicht mehr beigetrieben werden.
Sie können die Beiträge der Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2018 einfordern + die Beiträge ab Januar d.J..
Sollten weiter zurückliegende Beiträge eingefordert werden, so müsstest Du dieser Forderung explizit widersprechen und Dich auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung berufen.
"Hinterzogene" Beiträge haben eine andere Verjährungsfrist. (nicht sicher, ich glaube es gelten 10 Jahre. müsste ich aber erst umständlich nachlesen) Es geht um die Geltendmachung, die eine normale Verjährung unterbricht. Und da die Rundfunkgebühr per Gesetz eine "sofortige Geltendmachung" bedeutet, gilt die übliche 3jährige Verjährung nicht. Beiträge werden nach diesem System aber ohnehin erst ab dem Jahr 2016 erhoben.
Hier höre ich mir gern andere Meinungen an, aber ich denke gerade ich liege richtig.
Um die rückwirkende Zahlungspflicht nicht ausufern zu lassen sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in § 4 Abs. 4 eine Verjährung für Altforderungen der GEZ nach der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB vor. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die GEZ von ihrer Nachzahlungspflicht Kenntnis erlangt hat. Somit kann maximal für den Zeitraum von 3 Jahren plus das begonnene Jahr der Kenntnis Ersatz verlangt werden.
Die interessiert nur, was in den letzten sechs Jahren war, denn seitdem gibt es keine GEZ mehr, sondern den Rundfunkbeitrag, der pro Haushalt gezahlt wird.
Und wenn er schreibt, dass er vor einem Jahr eingezogen ist, werden sie wissen wollen, was davor war.
Der Beitragsservice weiß das Einzugsdatum bereits durch den Meldedatenabgleich. Die Angabe eines falschen Datums könnte als Betrugsversuch gewertet werden. Es werden ohnehin nur Forderungen ab 2016 erhoben.
Das hat aber nichts mit der Verjährung zu tun. Hinterzogene Rundfunkbeiträge und darum handelt es sich hier, verjähren nämlich erst nach 10 Jahren. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt nur für Leute, bei denen dem Beitragsservice Schuldner mit Anschrift und Höhe der Forderung bekannt sind.
Es spielt keine Rolle, ob er ein TV-Gerät hat! Man zahlt pro Haushalt!
Die Angabe durch ihn nur zum Abgleich und Kontrolle. Im Mai 2018 gab es einen Datenabgleich mit allen Meldeämtern. Da wurde bemerkt, dass er nicht angemeldet ist, aber im Einwohnermeldeamt gemeldet. Darum hast er nun einen Brief bekommen.
GEZ gibt es im übrigen nicht mehr! Es gibt den Rundfunkbeitrag.
Wenn die das Datum wissen, warum soll man selber nochmal alles angeben?
Also einzugsdatum eintragen und die können die letzten 3 Jahre einfordern. Richtig ?