Noch keinen Brief von der GEZ (Rundfunkbeiträge ...) erhalten

3 Antworten

Hallo Daniel,

zum einen ist es wichtig zu wissen, dass ab dem 1.1.2013 der Haushalt für den Beitragsservice verpflichtet ist den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Alle Bewohner zusammen also nur einen Beitrag. Das ist vorteilhaft. Bei einer WG den monatlichen Betrag durch die Anzahl der Bewohner je Monat teilen, kassieren und überweisen.

Der Beitragservice kennt nur die für die Wohnung angemeldeten Personen. Wer sich nicht anmeldet "ist unter dem Radar". Und solange alle anderen gemeldeten Personen das akzeptieren, wird der Beitragsservice davon nichts merken. Die sind seit 2013 heillos mit den gemeldeten Beitragszahlern überlastet. Ist ein Bewohner anderer Ansicht kann sofort die gesamtschuldnerische Haftung auch bei Dir für den Rundfunkbeitrag greifen. Dann muss der Bewohner, der den Rundfunkbeitrag überweist bei Dir den Anteil einfordern.

Zahlt keiner, wird irgend wann der Beitragsservice wach werden.

Es besteht für dich eine gesetzliche Verpflichtung, dich selbst anzumelden, wenn du selbst Inhaber einer Wohnung bist und niemand anders für die Wohnung zahlt. Wer sich trotzdem nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann. Meine Empfehlung: Melde dich selbst an! Dabei kannst du den Zeitpunkt selbst wählen, ab dem du das machst. In aller Regel werden dann vom Beitragsservice Zeiträume in der Vergangenheit nicht mehr überprüft. Erwischt dich der Beitragsservice dagegen ohne Anmeldung, so wirst du aller Voraussicht auch für die Vergangenheit in Anspruch genommen. Dann musst du nachweisen, dass schon jemand anders für die Wohnung bezahlt hat. 

HowHigh90 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 08:48

Vielen Dank!

Habe ich das richtig verstanden, dass ich auch zahlen muss, auch wenn meine Freundin, mit der ich zusammenwohne, durch Bafög davon befreit ist?

Ja es gibt die Regelung nach Geräten oder Benutzung nicht mehr. Es fällt seit einigen Monaten generell ein pauschaler Betrag pro Haushalt von 17,80 Euro an. Und ja du must bis zu diesem Zeitpunkt nachzahlen. Das werden sie dir berechnen sobald sie dich anschreiben.

HowHigh90 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 07:57

Aber was ist, wenn ich in einer Wohnung gelebt habe in der bereits die Gebühr gezahlt wurde? Bin ich in der Pflicht dies nachzuweisen?