GEZ - ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Was dürfen sie, was nicht?
Eine Bekannte hat ein Problem, welches sicher viele haben. Angeblich Beiträge nicht gezahlt usw. Die GEZ hat nun die Stadt eingeschaltet zur Eintreibung der Gebühren. Ist das wirklich die Stadt oder lässt die GEZ das nur so aussehen? Hat die GEZ, bzw. ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice wirklich Hoheitsrechte? Meiner Bekannten wurde gedroht, dass wenn sie nicht zahlen sollte, sie einen Offenbarungseid abgeben müsse. Aus Angst zahlt sie nun monatliche Raten. Als sie damit angefangen hatte, kam direkt noch eine weitere Rechnung vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice hinterher. Wie sollte sie nun vorgehen? Bitte fundiert antworten. Danke vorab!
5 Antworten
Der Beitragsservice selbst ist keine eigenständige Rechtsperson. Das ändert jedoch nichts, weil es sich bei den dahinter stehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um Hoheitsträger handelt, die die Vollstreckung selbst anordnen können und sich dann - je nach Bundesland - entweder der Gemeinden, der Finanzämter oder der Gerichtsvollzieher bedienen, um die Vollstreckung tatsächlich durchzuführen. Wenn der Beitragsservice die dazu erforderlichen Vollstreckungsersuchen für die jeweilige Landesrundfunkanstalt an die dazu zuständige Vollstreckungsbehörde leitet, liegen zwingend die entsprechenden vorherigen bestandskräftigen Gebühren-/Beitragsbescheide und Mahnungen vor. Daher kann man, um die Zwangsvollstreckung zu vermeiden, nur raten mit der Ratenzahlung weiter zu machen. Tatsächlich kann auch eine Vermögensauskunft gefordert werden; diese hat den "Offenbarungseid" ersetzt. Deine Freundin war offensichtlich nicht befreit, weil sie sonst ja einen Befreiungsbescheid der GEZ/ des Beitragsservice haben müsste. Es reicht nicht, eine Berechtigung zur Befreiung zu haben, man muss sie unter Vorlage des Sozialleistungsbescheids auch beantragen.
Das hat nun mit dem Bankgeheimnis rein gar nichts zu tun! Es liegt dann eine wirksame Kontopfändung vor, die wiederum den Hintergrund hat, dass ein Beitragsschuldner über lange Zeiträume rechtskräftig festgesetzte Rundfunkbeiträge nicht gezahlt hat.
Das Leerräumen des Kontos kann man im Übrigen durch die vorherige Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos verhindern.
Der Beitragsservice kann - wie jeder anderer Gläubiger auch - nach einem Mahnbescheid eine offene Forderung über die Vollstreckungsbehörden eintreiben lassen. Dazu braucht er keine Hoheitsrechte.
Hat sie schon einen Mahnbescheid bekommen? Angeblich gab es in der Vergangenheit öfter mal Formfehler bei den Bescheiden, dagegen kann man klagen. In der Sache hilft das aber nicht - die Gebührenpflicht ist da und nicht zu zahlen funktioniert nicht.
Du schreibst, sie habe angeblich nicht bezahlt. Hat sie Belege, dass sie bezahlt hat bzw. nicht zahlungspflichtig war?
Sie war befreit und die GEZ behauptet nun davon nichts gewusst zu haben, bzw. ihr Schreiben nicht bekommen zu haben. Danke für die Antwort.
Seit 1.1.2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die neue Regelung ist in Kraft und formell in Ordnung, also muss erst einmal jeder zahlen. Wer sich weigert, bekommt Ärger. Totalverweigerer erhalten Zahlungsaufforderungen bis hin zum Inkasso. Du hast die Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Ob du damit durchkommst, ist fraglich. Also besser zahlen und Ruhe haben.
So sehe ich das nicht.
Wenn es nicht gerechtfertigt ist, sollte man klagen
nee besser KÄMPFEN und nie mehr zahlen für STAATSfernsehen
Gefasel.
"Angeblich Beiträge nicht gezahlt"
Ja was denn? Hat sie die nun gezahlt oder nicht? Wenn sie die Beiträge nicht regelmässig gezahlt hat ist eine Eintreibung zulässig, immerhin sind die Gebühren jetzt gesetzlich verankert
aber ist das rechtens ? das der Staat in die Tasche greift? für Geistigen Staatsdünschiss ? jeder soll das zahlen was er sehen will--keine Propagandastaatssender für 17,50 im Monat !!!!! der Staat darf dein Konto ohne Gerichtsbeschluss leerräumen/Forderung ARD ZDF Deutschlandradio--soweit ist es hier gekommen und da schreien die ROTEN KRAWALLOS nicht laut auf oder die LINKEN GRÜNEN
der Staat darf dein Konto ohne Gerichtsbeschluss leerräumen
Ein gerichtlicher Titel ist bei privatrechtlichen Forderungen erforderlich, aber nicht bei öffentlich-rechtlichen. Der Gebührenbescheid ersetzt ihn.
DIe monatl. Raten beziehen sich wohl auf die bisher aufgelaufene Schuld. Die neue Rechnung ist halt für den laufenden GEZ-Beitrag und sollte auch bezahlt werden.
Wenn Deine Bekannte Hartz4 bekommt, bekommt Sie nach Antrag eine Befreiung von der GEZ-Gebühr.
Ich musste auch einen Rückstand bei der GEZ per Raten begleichen. Ich finde, daß die GEZ etwas moderater und zugänglicher geworden ist, seit der Umstellung vor kurzem.
sie dürfen ohne gerichtsbeschluss dein konto leeräumen-soweit ist es schon---Bankengeheimniss ist ausser kraft in DEUTSCHLAND