Hallo, muß ich für mein Geschäft rückwirkend Rundfunkbeiträge zahlen?

3 Antworten

Wenn sich die Geschäftsräume innerhalb eurer Wohnräume befinden und ihr aber für diese schon den privaten Rundfunkbeitrag bezahlt, musst du dich nicht anmelden und daher auch nicht rückwirkend zahlen.

Betriebsstätten innerhalb einer Wohnung sind nämlich beitragsfrei kraft Gesetzes. Der Gedanke des Gesetzgebers war, dass man nicht in den grundgesetzlich geschützten privaten Wohnbereich eindringen und insoweit auch keine Fragen stellen will.

bredtl 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 11:04

Vielen Dank für die Information! 

Lest einmal diesen Link:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/

Dort steht unter :

Was sind betriebsstätten?

im 2. Absatz folgendes----


Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird. Ein Beispiel:

Hat ein freier Grafiker sein Büro in seiner Wohnung eingerichtet und wird für diese bereits der Rundfunkbeitrag geleistet, fällt kein gesonderter
Beitrag an. Der Beitrag für die Betriebsstätte entfällt.

Wie war das bei euch??




bredtl 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 11:02

Danke, hab es eben nachgelsen. Na dass ist ja mal sehr kullant von dieser Institution. Denkt man gar nicht, dass es auch noch Angestellte gibt die mitdenken.

Wir hatten schon einen riesigen Schreck bekommen, als wir diesen Brief bekommen haben. Zumale wir unser Gewerbe, Anfang des neuen Jahres wieder abmelden, dank des Finanzamtes.....!

da wirst du rückwirkend die Beiträge für das Geschäft zahlen müssen, es sei denn es ist eine Einzelfirma und die Geschäftsräume befinden sich im privaten Wohnbereich 

bredtl 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 18:14

Ja es handelt sich um eine Einzelfirma und die Geschäftsräume befinden sich im privaten Wohnbereich.

Barolo88  08.12.2016, 18:15
@bredtl

dann hast du gute Chancen, bei mir ist das nämlich auch so, und ich zahle nur einmal

bredtl 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 18:28
@Barolo88

Und was soll ich jetzt tun? Den punkt ausfüllen " Die Betriebsstätte befindet sich in meiner Privatwohnung"?

Barolo88  08.12.2016, 18:47
@bredtl

genau, Einzelfirma in privatem Wohnraum,  kann nicht doppelt belastet werden

Griesuh  09.12.2016, 11:17
@bredtl

Jo, genau das musste ausfüllen.