Nicht bei der Jugendgerichtshilfe erscheinen?
Ich habe am 23.12 einen Brief von der Jugendgerichtshilfe bekommen, in dem drin steht, dass ich am 04.01 dort erscheinen soll. Ich habe aber am 17.12 schon einen Anwalt zu meiner Verteidigung genommen. Muss ich zu diesem Termin überhaupt noch erscheinen?
5 Antworten
Ich halte grds. nichts davon, Rechtstipps zu verteilen, wenn Anwälte bereits involviert sind.
Besprich Dich mit Deinem Anwalt Wenn Du irgendwelche Sachen machst, die mit ihm nicht abgesprochen sind, musst Du Dich nämlich später auch nicht wundern, wenn er Dir nicht mehr helfen kann.
Hallo! Die Jugendgerichtshilfe wird in einem Strafverfahren gehört, wenn es zu der Strafzumessung kommt. Ein Nichterscheinen zeugt von mangelnder Kooperationsbereitschaft und stellt sich denkbar schlecht dar. Die Jugendgerichtshilfe stellt Fragen zur persönlichen Lebenssituation und nicht zur Tat.Sie wirkt bei der Urteilsfindung aufgrund der Lebenssituation mit.
Schau in die Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens, dort wird dir weiter gehelft^^
Schick Deinem Anwalt mal einen Link von hier, damit er das beantworten kann.
Das solltest du schon. Die Jugendgerichtshilfe hat nichts mit deiner Verteidigung zutun. Sie beurteilt dich und deine Situation und wird das später vor Gericht vortragen, um zur Urteilsfällung beizutragen.
Genauso sehe ich das auch. Die JGH hat einen anderen Zweck als die Verteidigung. Sie äußert sich nicht zur Beweislage und Schuldfrage sondern hilft dem Gericht - falls es zu einer Verurteilung kommt - die passende Maßnahme anzuordnen.