Anwalt Termin aufgeregt?
Hey Leute habe in einem China Shop eine Schlagring kette
ich wusste nicht das auch kleine Schlagringe illegal sind (Rapper Azad hat auch so eine Kette) aber was Solls
ist jetzt passiert heute habe ich ein Termin bei meinem Anwalt
und ich hatte noch nie mit einem Anwalt oder mit der Polizei was zu tun
ich habe ein Brief vom Zoll bekommen den werde ich heute ausfüllen zusammen mit meinem anwalt dann wird der Brief zum Staatsanwalt geschickt
wie wird es ablaufen mit dem anwalt und was denkt ihr wird die Anzeige fallen gelassen?
bin 17 Jahr alt
4 Antworten
abwarten .. offensichtlich wurde gegen Dich Strafanzeige erstattet - jetzt hast Du erstmal Gelegenheit zur Stellungnahme ....
Hey Leute habe in einem China Shop eine Schlagring kette
Dieser Satz kein Verb.
Ich nehme an, es sollte heissen Du hast eine Kette mit einem Schlagring daran bestellt? (Das würde zumindest zum Rest Deiner Frage passen.)
ich wusste nicht das auch kleine Schlagringe illegal sind
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst könnte das ja jeder behaupten.
wie wird es ablaufen mit dem anwalt und was denkt ihr wird die Anzeige fallen gelassen?
Nein, was soll da "fallen gelassen" werden?
Du wirst vermutlich eine Strafe zahlen müssen wegen Verstosses gegen das Waffengesetz.
Denn dass Du mit dem Erwerb eines verbotenen Gegenstandes eine Straftat begangen hast, das ist ja unbestreitbar.
Da wird nix fallen gelassen:
§ 52 Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,...
Anlage 2, Abschnitt 1:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
Bestellt, heißt also du warst nicht im Besitz davon?
Anwalt ist dein Freund! Er hilft dir, er beratet dich! Dafür zahlst du das auch.
falls er nicht im Besitz davon war, ist es nicht strafbar.
Deiner Logik folgend könnte jemand also theoretisch illegal eine Waffe im Ausland bestellen und wenn die dann im Zoll hängen bleibt, dann würde ihm nichts passieren, weil er sich ja noch gar nicht besitzt?
Sorry, das kann ich so nicht glauben.
Hast Du Links auf entsprechende Urteile?
falls er nicht im Besitz davon war, ist es nicht strafbar.
Du beliebst zu scherzen?!?:
§ 52 Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,...
Anlage 2, Abschnitt 1:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
Kannst Du den Hintergrund Deiner Nachfrage "Bestellt, heißt also du warst nicht im Besitz davon?" erklären, bitte?