Jugendgerichtshilfe - Verfahren eingestellt?

6 Antworten

Die Jugendgerichtshilfe wird dann eingeschaltet, wenn es möglicherweise noch zum Jugendstrafrecht kommt. Mit denen sollte man gut kooperieren - sie können ein Strafmaß maßgeblich beeinflussen.

Wenn so eine Einladung vorliegt, bedeutet das, dass auf eine Gerichtsverhandlung möglicherweise verzichtet werden kann. Allerdings wirst du damit nicht straffrei davon kommen, sondern der Staatsanwalt wird das mit Auflagen verknüpfen. 

Bist du damit einverstanden, wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Hast du alle Auflagen / Bedingungen erfüllt, erfolgt die endgültige Einstellung des Verfahrens.

Solltest du dich allerdings auch nur an eine Auflage / Bedingung nicht halten, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden  - mit einer Gerichtsverhandlung.

Dir wird angeboten das das Verfahren eingestellt wird. Dazu musst du an diesem Termin teilnehmen.

Hatte vor kurzem auch mit Jugendgerichtshelfer zutun , da ging es um Betrug.

lehnst du ab oder gehst nicht hin wird ein Verfahren auf dich zukommen.

Ein Gerichtsverfahren kommt dann nicht, wenn man sich einigt. Aber einigen heißt: Der Staatsanwalt schlägt etwas vor (Geldstrafe, Sozialstunden) und Du musst zustimmen. Wenn nicht, dann gibt es ein Verfahren.

dasAuto66 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:43

Wird das dann bei der Jugendgerichtshilfe gesagt? Und noch ne Frage - kann man ab 18 noch Sozialstunden bekommen oder ist das eher eine Strafe für unter 18 Jahrige?

tinalisatina  26.06.2019, 18:31
@dasAuto66

Ja, genau das wird besprochen. Du kriegst sozusagen ein Angebot, das Du nicht ablehnen solltest.

Alles ist möglich, auch Sozialstunden.

Folgender Tipp: Plane ordentlich Zeit ein, sodass du 1,5 Stunden vorher da bist. Nicht 10 Minuten vorher. Kann immer was dazwischen kommen.

Unfall auf der Straße, Stau, Bahn fährt nicht etc.. Nimm dein Smartphone mit und setz dich in ein Café oder vertreib dir die Zeit z.B. lesen , mit ein bisschen Shoppen oder ähnlichem bevor du den Termin hast.

Eine zweite Chance bekommst du nicht wieder. Wollt nur nett sein und dir einen Tipp zur Anreise geben :-)

Neben den verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten, welche die Strafprozessordnung vorsieht, gibt es im Jugendstrafrecht weitere Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Gerichtsurteil zu beenden. Durch die Auflage von Weisungen, wie z.B. die Ableistung von Sozialstunden, kann ein Strafverfahren so frühzeitig beendet werden.

Das ganze nennt sich Diversion oder Diversionsverfahren.