Habe ein Auto verkauft und habe Brief vom Anwalt bekommen ist die Frist von einer Woche rechtens?

10 Antworten

gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag? Steht darin "Bastelfahrzeug unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist es tatsächlich ein Bastelfahrzeug? Sofern irgendwo geschrieben steht, das das Fahrzeug fahrbereit ist, ist es kein Bastelfahrzeug mehr und der Ausschluss der Gewährleistung ist unwirksam. Oder wurden mindestens die nicht eingetragenen Dinge erwähnt?

Timgobi 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 19:16

Ja steht im Kaufvertrag drinne unter Auschluss der Gewährleistung an Bastler

verreisterNutzer  15.07.2021, 19:17
@Timgobi

das genügt nicht, der Kaufvertrag muss auch über ein Bastlerfahrzeug sein.

Timgobi 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 19:20
@verreisterNutzer

Ich hab drinne stehen alle Angaben ohne Gewähr Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung als Bastler

verreisterNutzer  15.07.2021, 19:25
@Timgobi

das allein ist vollkommen unwirksam, wenn nicht auch die Kaufsache als "Bastelfahrzeug" oder Ähnliches beschrieben wurde.

Die weitere Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wer hat was, in welchem Zustand an wen verkauft ?

Uralte Betrugsmasche, das ganze läuft unter dem Motto:

"Versuchen kann man es ja".

Lass es einfach auf eine Klage ankommen vor Gericht, ich verstehe nicht warum die Leute immer so panische Angst vor einer Gerichtsverhandlugn haben.

Die Mühlen des GEestztes mahlen sehr langsam, Antwalt brauchst du erst wenn es TATSÄCHLICH zu einer Gerichtsverhandlugn kommt und du einne TErmin hast. Vorher brauchst du keinen.

Grundsätzlich schreiben die Anwälte solche Dinge zur Einschüchterung, ob sie nun stimmen oder nicht und ob sie diese vor Gericht durchsetzen können oder nicht. Das ist deren Job im Auftrag ihres Klienten!

Beschreibe mal den Ablauf des Geschätsvorgangs und worin der strittige Punkt denn überhaupt liegen soll. Dann kann man darüber nachdenken. Aber der Vorgang, dass dir ein Anwalt mit Klage und Gericht droht, ist überhaupt nichts schlimmes. Das tun die halt.

Timgobi 
Beitragsersteller
 15.07.2021, 19:48

Und ist die Frist von 1 Woche überhaupt zulässig?

tenno5034  15.07.2021, 19:52
@Timgobi

Das kann man ja mal so reinschreiben. Wenn es wirkt, ist gut. Das gehört zur Drohgebärde.

Das ist eine neue Masche, schau mal nach der Adresse von dem Anwalt ob es den überhaupt gibt...hatte der Käufer vorab schon mit dir dies bezüglich Kontakt aufgenommen...wenn nicht würde ich gar nicht darauf eingehen..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung