Was tun, wenn der Anwalt einfach nichts macht?
Hallo zusammen,ich habe hier ein Problem mit meinem Anwalt. Seit vorigem Jahr sollte er schon aktiv werden, doch er macht einfach nichts! Unter anderem sollte er meinem Vermieter einen Brief schon im Dezember schicken. Bereits mehrere Male war ich deshalb in seiner Kanzlei. Jetzt ist Ostern und nichts ist passiert!
Die Unterlagen für eine Klage habe ich dem Anwalt bereits im Herbst voriges Jahr eingereicht - bis jetzt ist nichts passiert!
Am Donnerstag habe ich mir einen Termin geben lassen - zwei Stunden vorher wurde der Termin abgesagt. Für heute wurde der neue Termin gemacht, wiederum wurde dieser Termin abgesagt!
Der Anwalt handelt einfach nicht, obwohl ich ihn beauftragt habe, und Termine werden kurz vorher abgesagt.
Mir einen neuen Anwalt zu suchen geht nicht, da ich die sogenannten Beratungshilfescheine nur jeweils einmal für die gleiche Angelegenheit erhalte, somit also auf diesen Anwalt festgelegt bin. Was nutzt mir ein Anwalt, der meine Angelegenheit einfach "links liegen lässt"? Was kann ich tun, damit endlich was passiert?
Die Rechtsanwaltskammer einzuschalten ist witzlos - angeblich kann man da "kein Fehlverhalten feststellen". Ich könnte hier wirklich eine zündende Idee brauchen!
8 Antworten
Hier scheinen einige nicht richtig gelesen zu haben... und Kommentare wie "in die Eier treten" kann derjenige direkt selbst in die Tonne treten! Für dieselbe Angelegenheit gibt es vom Gericht kein zweites Mal einen Beratungshilfeschein für einen zweiten Anwalt! Wie kann ich den Anwalt jetzt dazu bringen, endlich tätig zu werden?
Hallo,
ja da sist wirklich doof, die meisten lesen die Frage nicht richtig. Das habe ich schon öfters mitbekommen leider, sehr zum Ärger des Fragestellers.
Aber die Antwort von nachtlicht1978 ist meiner Meinung nach sehr hilfreich. Dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen ;)
Den Beratungshilfeschein hast Du vom Amtsgericht erhalten. Da gehst Du hin, gibst einen kurzen Überblick über den bisherigen Verlauf. Die setzen sich dann mit dem RA in Verbindung und sorgen dafür, dass
a. der Beratungshilfeschein auch genutzt wird
oder
b. Du einen neuen erhältst und den RA wechseln kannst.
Wenn der RA den Beratungshilfeschein bereits eingereicht hat, muss er nämlich nachweise, welche Leistungen er dafür bereits erbracht hat, und das kann ja basierend auf Deiner Schilderung nicht viel sein.
Dann entzieh ihm doch das Mandat..gibt genug Rechtsanwälte die Du damit beauftragen kannst.
Wende Dich an die Anwaltskammer und informiere sie über die Untätigkeit.