Anwaltstermin Erstberatung - vergessen! Darf der Anwalt KOSTEN in Rechnung stellen?
Mandat telefonierte mit Anwalt. Anwalt teilte Termin für Erstberatung mit. Mandat teilte mit, dass er sich nochmal melde. Der Termin wurde für Tag X eingetragen. Tag X trat ein. Mandat wurde wegen nicht Erscheinens angerufen. Mandat entschuldigte sich, Anwalt meinte dass es Betrug seitens des Mandaten sei und er die Kosten nun in RECHNUNG stellt. Ist es GESETZLICH geregelt, ob anwalt in dieser Lage KOSTEN in RECHNUNG stellen darf ?! Mandat unterschrieb nichts. Mandat sagte nicht mal eindeutig dem Termin zu. Bitte um Rat.
7 Antworten
Auch wenn du eine telefonische Auskunft bekommst..als Mandant hast du die Rechnung zu begleichen!
Du oder wer auch immer hätte sich halt nochmal melden sollen - um den Termin abzusagen.
Nach Terminvereinbarung schriftlich oder telefonisch usw. darf der Anwalt Kosten berechnen, da er ja in dieser vereinbarten Zeit keinen anderen Klienten vorladen konnte.
Dadurch, dass der Mandant nicht erschienen ist, hat der Anwalt Geld verloren - er hat so Zeit "vertrödelt", in der er sonst eine andere Beratung machen und Geld verdienen könnte.
Ist doch klar, dass er den Termin in Rechnung stellt!
Was willst du machen? Dir einen anderen Anwalt nehmen, um die Rechnung nicht bezahlen zu müssen? Ich möchte mal wissen, wer dich da noch beraten wollte.
Wenn du in Zukunft Termine machst, dann halte sie bitte ein!
umgekehrt du wärst zum Termin gekommen
der Anwalt anderweitig beschäftigt
deine Reaktion ?
Ja, ist menschlich. Das man für seine Fehler einsteht aber auch!
Genau so menschlich wäre es aber, im Fall des nicht wahrnehmen könnens des Termins, sich zu entschuldigen!
ENTSCHULDIGT hat sich der mandat.
Mein Gott was sind das für Aussagen. Dasselbe hätte mir meine Nachbarin auch erzählen können. Trotzdem Danke
Was hast du denn für Antworten erwartet? Das du deine Rechtsschutz damit behelligen sollst?
Ärgerlich aber natürlich.
Doch kann das jedem passieren. Aus welchem Grund auch immer. Das ist aufgepasst: MENSCHLICH