Wann muss man eine Anwaltsrechnung zahlen?
Ich habe mir wegen einer Sache einen Anwalt genommen. Dieser hat nun meine Vertretung, wie abgesprochen, übernommen. Nun habe ich Post vom Anwalt erhalten, dass ich die abgemachte Summe zahlen soll. Im Brief steht keine Frist drin, bis wann die Zahlung erfolgt sein muss.
Gibt es da irgendeine Regelung für, innerhalb welcher Zeit man zu zahlen hat?
7 Antworten
Sofort. Mein Sohn ist Anwalt und ärgert sich immer über Klienten, die meinen, der Anwalt kann ja ruhig auf sein Geld warten. Aber der muß ja auch von etwas leben, seine Büromiete bezahlen, seine Angestellten bezahlen, usw. Wenn Du ein säumiger Zahler bist, wird Dein Anwalt Dich auch nicht gerade lieben.
Wer kein Zahlungsziel mit seinen Kunden vereinbart, für den gelten die gesetzlich festgelegten Zahlungsziele. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Zahlungsfristen.
Grundsätzlich gilt: Rechnungen sind immer sofort fällig.
Das habe ich auf die Schnelle gefunden und so ist es mir auch bekannt.
"Sofort" ist aber ein dehnbarer Begriff, den ich mit 7 - 10 Tagen übersetzen würde.
§ 271 (1) BGB:
Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
Mit "sofort" ist wirklich "auf der Stelle" gemeint. An der Kasse vom Supermarkt schaut man Dich sicher ein bisschen verständnislos an, wenn Du versprichst, die Rechnung innerhalb der nächsten 7 - 10 Tage zu begleichen.
In Zahlungsverzug kommt man dagegen i.d.R. erst durch eine Mahnung. Dazu und zu den Ausnahmen siehe § 286 BGB.
in der Regel 8-10 Tage
Ist keine Frist genannt, ist die Zahlung sofort fällig. Um Dich in Verzug zu setzen, bedarf es i.d.R. einer Mahnung (vgl. § 286 BGB).
Normalerweise binnen 14 Tagen.
Würde es aber ziemlich zeitnah machen, denn solange der RA das Geld nicht hat, könnte er "träger" arbeiten :-)