Jugendgerichtshilfe, wie stellt man sich am besten an?
hallo, ich habe in der zeit als herranwachsender mist gebaut und nun habe ich wegen der hauptverhandlung einen brief von der jugendgerichtshilfe für ein gespräch bekommen, diese soll ja dem gericht miteilen ob man zum zeitpunkt der tat als herranwachsender die reife hatte um als erwachsener oder als jugendlicher bestraft werden zu können. jetzt zur frage wie soll man sich am besten verhalten um nach jugendstrafrecht behandelt zu werden? sollte man so wie man ist bleiben, sprich erwachsen und sachlich auftreten oder sollte man doch eher etwas "dümmlicher" und kindischer erscheinen?
auch habe ich gelesen das man dem persönliche betreuer der sich mit einem unterhält eigentlich so wenig wie möglich über einem selbst erzählen soll, aber wie soll der dann sich ein bild von mir machen? gibt der dann einem nicht erst recht die normale reife um im erwachsenen recht entschieden zu werden?
würde mich um tipps freuen wie man sich am besten verhält danke
5 Antworten
Vorsicht: Hatte auch mit so einem zu tun. War ganz freundlich und habe probiert alle Fragen ordentlich zu beantworten. Das Ende vom Lied war: Er hielt mich für reif und erwachsen und schlug Erwachsenenstrafrecht vor. Ist extrem heikel mit den Damen und Herren etwas zu machen - am besten du stellst dich ein wenig in den Schatten - dann sind die Chancen besser. ;-)
Jugendstrafrecht ist nicht immer zwingend die bessere Wahl. Es kommt auf den Einzelfall an.
Viel wichtiger als Dein Auftreten ist Deine Lebenssituation zum Tatzeitpunkt. Wohnst Du noch bei den Eltern, bist Du noch in der Ausbildung, gab es ein wiederholtes Schuljahr, gab es gravierende Krankheiten oder Kontakte mit dem Jugendamt in der Vergangenheit sind das Gründe, Jugendstrafrecht anzuwenden. Aber sicher ist auch der Eindruck, dass Du eher noch jugendlich bist, auch ein Element. Und schließlich, ob es sich bei der Straftat um etwas handelt, was vor allem Jugendliche machen.
Verstelle dich nicht, das kommt raus. Immer schön bei der Wahrheit bleiben, sonst baust du ja schon wieder den nächsten Mist und wirst unglaubwürdig. Halte die Gerichtshilfe bloß nicht für dumm undden Richter und den Staatsanwalt auch nicht.
Trete so auf wie du bist, zeige Reue und Einsicht, dann legt die Jugendgerichtshilfe für dich ein gutes Wort ein.
Wie alt warst du zum Tatzeitpunkt?
Ich möchte skyfly gerne ergänzen:
Das Jugendstrafrecht geht davon aus dass die tatbegehende Person noch nicht so voll entwickelt ist wie eine erwachsene Person. Sie handelt also spontaner, triebgesteuerter, ist leichter beeinflussbar, unbedachter, leichtsinniger.
Ich würde also zu verdeutlichen suchen welcher "Affe" Dich getrieben hat den Mist zu bauen.