Neuer Mietvertrag, welche Adresse?
Im aktuellen Mietvertrag muss etwas geändert werden, daher setzt der Vermieter einen neuen auf.
Meine Frage ist nun welche Adresse von mir notiert werden muss? Beim Vertrag steht "zur Zeit wohnhaft in".. dort stand vorher meine alte Adresse, da ich die Wohnung angemietet habe als ich noch woanders gewohnt habe.
Muss jetzt dort meine aktuelle rein wenn der Mietvertrag neu aufgesetzt wird, eigentlich schon oder?
7 Antworten
er möchte einen neuen aufsetzen, kann man dann schreiben "zuvor wohnhaft in.." ?
Darauf würde ich mich nicht einlassen, möglicherweise enthält der neue Mietvertrag zusätzliche Klauseln.
Im aktuellen Mietvertrag muss etwas geändert werden, daher setzt der Vermieter einen neuen auf.
Was muss da geändert werden?
Es reicht auch ein Zusatzblatt zum Mietvertrag mit der Vereinbarung, Datum und Unterschrift von allen Vertragspartnern.
Es kann einen Änderungsvertrag geben, also ein Vertragszusatz, in dem die Vertragsänderungen stehen. Der alte Mietvertrag bleibt trotzdem gültig.
Warum? Was stimmt mit dem alten nicht.
die kosten wurden in die falschen Zeilen eingefügt. Was müsste man denn jetzt genau für einen Vertrag machen, um nur dies zu korrigieren? Wie sieht so ein "Zusatzvertrag" aus?
"Im aktuellen Mietvertrag muss etwas geändert werden, daher setzt der Vermieter einen neuen auf."
Nachvollziehbar. Das Verhandlungsergebnisse korrekt widergegeben werden, können die Vertragspartner durchaus beanspruchen. Und im Ggs. manch anderer Meinung hierüber muss niemand unklare, interpretationsfähige Eintragungen, einen korrigierten Flickenteppich oder gar Loseblattanlagen hinnehmen, die leicht verloren gehen können :-)
Das man dessen Inhalt genauso sorgfältig prüft wie den des fehlerhaften, versteht sich nun von selbst.
Da hierbei der Verhandlungsstand vor Mietbeginn zutreffend dokumentiert wird, wäre an den zutreffenden alten Formulierung nichts zu ändern, mithin auch nicht deine ehemalige Adresse.
Das Datum muss allerdings das aktuelle sein, um die Wirksamkeit dieser späteren Formulierung zu beweisen.
G imager761
Der Mietvertrag wird vor Mietbeginn ausgefertigt. Du wohntest also damals noch in der alten Wohnung. Deren Adresse ist/war einzutragen als derzeitige Wohnung.
Wenn im MV Zahlen in der flschen Zeile stehen, bedarf es keines neuen Mietvertrages, lediglich einer diesbezüglichen Änderung. Im Mietvertrag wäre diese abzuzeichnen. Es kann auch ein separates Schriftstück von beiden Seiten unterschrieben mit der enstspr. Änderung bzw. Korrektur erstellt werden. Das würde ich so bevorzugen. Bereite das schriftlich vor und unterschreibe das, schicks dem Vermieter zur Unterschrift und mit der Bitte es danach an dich zurückzureichen.
Nur weil ein paar Zahlen an falscher Stelle stehen ist kein neuer Vertrag nötig und sollte von Dir auch nicht unterschrieben werden.
Es reicht wenn man die Zahlen in den beiden Exemplaren des bestehenden
Vertrages handschriftlich ändert, Mieter und Vermieter daneben unterschreiben und gut ist.
Oder es wird ein kurzer schriftlicher Nachtrag
angefertigt in dem die betreffende Klausel korrigiert wird.
er möchte einen neuen aufsetzen, kann man dann schreiben "zuvor wohnhaft in.." ?