Überweisung der Mieten das Verwendungszweck den falschen Monat angegeben, kann es zu Problemen kommen?
Guten Tag,
und zwar haben wir ja aktuell den Mai Monat 2018. Ich habe die Miete für die Wohnung überwiesen, aber als ich später den Kontoauszug angeschaut habe, hab ich vergessen das Verwendungszweck zu ändern.
In diesem Fall stand dort: Miete April 2018, Adresse........
Aber eigentlich sollte dort Miete Mai 2018, Adresee........ stehen und hab es total vergessen und bei der Überweisung nicht beachtet.
Kann es zu problemen kommen oder der vermieter sieht das als geschenkt an oder so? oder kann einfach behaupten um es wirklich behalten zu können und meint mai 2018 miete wurde noch nicht bezahlt .
Update:
Experten haben gesagt, es gibt dadurch keine Probleme. Aber beim nächsten mal das hier reinschrieben. Hier ein Beispiel:
laufende Miete, Straße 3, PLZ Berlin
8 Antworten
Egtl besteht keine Notwendigkeit, den Monat im Verwendungszweck mit anzugeben.
Mach einfach einen Dauerauftrag (wie jeder andere auch) und schreib nur Miete; Adresse in den Zweck.
Das Tilgungsziel sollte generell doch benannt sein: "Miete und Betriebskosten für Monat xyz 2018" etc.
So lange deine Miete beim Vermieter ankommt, ist es ihm egal, was du dort als Verwendungszweck aufgeschrieben hast.
Schreiben Sie dem Vermeiter, dass die Miete für den Monat April irrtümlich zum zweiten Mal überwiesen wurde und die zweite Überweisung den Monat Mai 2018 betrifft.
Damit sollte dann ein Irrtum augeschlossen sein.
Die Miete ist ein auflaufendes Konto. Zu jedem Monatsanfang bist Du beim Vermieter um den Monatsbetrag im Minus. Wenn Geld eingeht, dann wird das Konto entsprechend aufgefüllt. Welcher Monat in der Überweisung angegeben ist, das spielt keine Rolle, solange der zahlende Mieter für den Vermieter ersichtlich ist. Und selbst dann, wenn Du August 1942 schreibst, so wird Dein Mietkonto aufgefüllt - Allerdings musst Du dann mit Rückfragen rechnen... ;-)
Das ist kein Problem. Der Vermieter ordnet die Miete einfach einem Mieterkonto zu und schaut normalerweise nicht, was im Betreff steht. Den interessiert nur, ob das Mieterkonto "ausgeglichen" ist.