Wer hat das Hausrecht in einer Wohnung (familie)?
Das die Mieter das Hausrecht für die Wohnung haben, aber nicht der Vermieter, ist mir schon klar. Nehmen wir mal an, A und B haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind somit beide rechtsmäßige Mieter und haben das Hausrecht für diese angemietete Wohnung.
A und B bekommen eine(n) Sohn/Tochter. Hat diese(r) Sohn/Tochter nun auch das Hausrecht? Wie ist es bei Kindern (bis 13) oder minderjährigen Jugendlichen (14-17), oder muss die/der Sohn/Tochter volljährig sein, um das Hausrecht auch zu haben.
11 Antworten
Bei Abwesenheit der Eltern haben auch Kinder das Hausrecht. Sie müssen nicht jeden einlassen. es besteht garantiert ein Verbot seitens der Eltern, gerade wenn die Kinder jünger sind.
Hallo,
Inhaber des Hausrechtes ist der Mieter der jeweiligen Wohnung.Bei Eheleuten gilt dabei, das diese (auch wenn nur einer MIeter ist) das Hausrecht gegenseitig ausüben können.Ebenso die in ihren Haushalt vorhanden Kinder.
In welchem konkreten Fall soll das bitte relevant sein?
War jetzt einfach nur so ein Gedanke, konkret gibt es da nix.
In Abwesenheit der Eltern können sich durchaus Situationen ergeben, wo die minderjährigen Kinder stellvertretend das Hausrecht ausüben dürfen.
Es ist genauso.
Die Mieter (Eltern) haben das Hausrecht und somit auch dann die dazugehörigen Kinder.