Wer hat das Hausrecht in einer Wohnung (familie)?

11 Antworten

Bei Abwesenheit der Eltern haben auch Kinder das Hausrecht. Sie müssen nicht jeden einlassen. es besteht garantiert ein Verbot seitens der Eltern, gerade wenn die Kinder jünger sind.

Hallo,

Inhaber des Hausrechtes ist der Mieter der jeweiligen Wohnung.Bei Eheleuten gilt dabei, das diese (auch wenn nur einer MIeter ist) das Hausrecht gegenseitig ausüben können.Ebenso die in ihren Haushalt vorhanden Kinder.

In welchem konkreten Fall soll das bitte relevant sein?

chris547 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 12:26

War jetzt einfach nur so ein Gedanke, konkret gibt es da nix.

In Abwesenheit der Eltern können sich durchaus Situationen ergeben, wo die minderjährigen Kinder stellvertretend das Hausrecht ausüben dürfen.

Es ist genauso.

Die Mieter (Eltern) haben das Hausrecht und somit auch dann die dazugehörigen Kinder.